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ATLAS-Einfuhr: Warenverkehr mit Westsahara und Komoren

Der Rat der EU hat eine Erweiterung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits beschlossen. Demnach gelten seit dem 19. Juli 2019 für Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara die gleichen Handelspräferenzen wie die, die von der Europäischen Union für unter das Assoziationsabkommen fallende Erzeugnisse gewährt werden (siehe hierzu auch AWA Global News vom 30. Juli 2019).

Zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren ist das Interimsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits rückwirkend ab dem 7. Februar 2019 vorläufig anwendbar.

Vor diesem Hintergrund informiert das Informationstechnikzentrum Bund über Änderungen im Warenverkehr mit der Westsahara und den Komoren in einer ATLAS-Meldung.

Quellenangaben

ATLAS-Info 2797/19

Informationstechnikzentrum Bund

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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