Die ATLAS-Info 0034/20 vom 27.04.2020 informierte darüber, dass ab dem 24.04.2020 bei Ausfuhrvorgängen das Nachforschungsverfahren bis auf Weiteres erst 300 Tage nach Überlassung gestartet wird, wenn bis dahin keine Ausgangsinformationen vorliegen.
Eine aktuelle ATLAS-Info weist darauf hin, dass bei Ausfuhrvorgängen, die ab dem 10.07.2020 überlassen werden, das Follow-Up-Verfahren wieder 90 Tage nach der Überlassung gestartet wird, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Informationen über einen erfolgten Ausgang vorliegen. Die Frist zu Beantwortung des Nachforschungsersuchens beträgt weiterhin 45 Tage. Erfolgt keine Antwort, wird der Ausfuhrvorgang nach 360 Tagen für ungültig erklärt. Zwischen dem 135. Tag und dem 360. Tag kann der Alternativnachweis bei der Ausfuhrzollstelle vorgelegt werden und der Ausgang wird bestätigt.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
ATLAS-Export – das Update
Bestandsaufnahme, Rück- und Ausblick auf kommende Änderungen und neue ATLAS-Releases
Nächste Termine:
- 21.09.2020 in Münster
- 30.11.2020 in München
Ausfuhrverfahren und Ausfuhranmeldung – kein Buch mit sieben Siegeln
Rahmenbedingungen des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens und operative Praxis der Abgabe von Ausfuhrzollanmeldungen
Nächster Termin:
- 02.10.2020 in Münster
Praxis-Workshop zum Ausführerbegriff
Ausführer, Anmelder, Subunternehmer – Die Zuordnung der Beteiligten am Ausfuhrverfahren nach dem UZK
Nächster Termin:
- 11.11.2020 in Münster