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ATLAS: Angabe des außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers

Seit dem 21. September 2019 ist die Unterlagencodierung „3LLK“ anzumelden, wenn der außenwirtschaftsrechtliche Ausführer vom zollrechtlichen Ausführer abweicht. Dies gilt unabhängig davon, ob genehmigungspflichtige oder nicht genehmigungspflichtige Güter ausgeführt werden sollen.

Mit den ATLAS-Infos 3077/19 und 3188/19 wurde auf Übergangsregelungen bis zum Ende des Jahres 2019 sowohl für noch nicht umgestellte Software als auch für nicht registrierungspflichtige außenwirtschaftsrechtliche Ausführer ohne EORI-Nummer und außenwirtschaftsrechtliche Ausführer mit TCUI Nummer hingewiesen.

Eine ATLAS-Info informiert darüber, wie hinsichtlich der Übergangsregelungen für noch nicht umgestellte Software für außenwirtschaftsrechtliche Ausführer mit EORI-Nummer zu verfahren ist. Darüber hinaus können Sie der ATLAS-Info entnehmen, wie Sie bei Angabe des außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers ohne EORI-Nummer vorgehen müssen.

Quellenangaben

ATLAS-Info 3795/19

Informationstechnikzentrum Bund

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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