Eine ATLAS-Meldung informiert über Änderungen bei Zollanmeldungen von Waren mit Ursprung auf den Seychellen seit dem 01.Juli 2023.
ATLAS gewährt die präferenzielle Begünstigung des Wirtschaftspartnerabkommens zwischen den Staaten des östlichen und des südlichen Afrikas und der Europäischen Union nur noch, wenn folgende Unterlagencodierungen angemeldet werden:
1. Erklärung auf der Rechnung oder Ursprungserklärung auf der Rechnung, die durch einen Ausführer erstellt wurde, oder ein anderes Handelsdokument, weder im Rahmen des APS noch des EUR-MED, für einen Gesamtwert von Ursprungswaren von höchstens 6000 € (Unterlagencodierung „U162“)
2. Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier (Unterlagencodierung „N864“) in Verbindung mit der Nummer des Registrierten Ausführers (Unterlagencodierung „C100“)
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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