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Allgemeingenehmigungen Übersicht und Unterlagencodierung zur AGG 25

die deutsche Zollverwaltung hat auf Ihrer Website eine Zusammenfassung des aktuellen Stands der nationalen deutschen Allgemeingenehmigungen (AGG) und der EU001 veröffentlicht. Im Einzelnen werden aus der VSF Fachteil A 0620 folgende AGG dargestellt:

Genehmigungsbedürftige Ausfuhr

Allgemeine Genehmigungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

EU 001 Allgemeine Ausfuhrgenehmigung der Gemeinschaft Nr. EU 001

Nr. 9 Allgemeine Genehmigung Nr. 9 (Graphite)

Nr. 10 Allgemeine Genehmigung Nr. 10 (Computer und verwandte Geräte)

Nr. 12 Allgemeine Genehmigung Nr. 12 (WGG) für die Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck unterhalb einer bestimmten Wertgrenze

Nr. 13 Allgemeine Genehmigung Nr. 13 (FAG) für die Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck in bestimmten Fallgruppen

Nr. 16 Allgemeine Genehmigung Nr. 16 (Telekommunikation und Informationssicherheit)

Nr. 18 Allgemeine Genehmigung Nr. 18 für Bekleidung und Ausrüstung mit Signaturunterdrückung

Nr. 19 Allgemeine Genehmigung Nr. 19 (Geländegängige Fahrzeuge)

Nr. 20 Allgemeine Genehmigung Nr. 20 (Handels- und Vermittlungsgeschäfte)

Nr. 21 Allgemeine Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung)

Nr. 22 Allgemeine Genehmigung Nr. 22 (Sprengstoffe)

Nr. 23 Allgemeine Genehmigung Nr. 23 (Wiederausfuhr und -verbringung)

Nr. 24 Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Verbringungen)

Nr. 25 Allgemeine Genehmigung Nr. 25 (besondere Fallgruppen)

Die Zusammenstellung kann unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden.

Des weiteren gibt das ZIVIT die erforderlichen Änderungen hinsichtlich der Genehmigungscodierungen bekannt:

In Umsetzung des Artikels 2 Nummer 5 und 7 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern wurden die in § 19 Absatz 1 der Außenwirtschaftsverordnung normierten Befreiungen von der Genehmigungspflicht für Ausfuhren und Verbringungen von Rüstungsgütern aufgehoben.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat daher die Allgemeine Genehmigung Nr. 25 für die Ausfuhr und Verbringung von Rüstungsgütern in bestimmten Fallgruppen bekanntgemacht.

Ab 03.08.2011 steht in der Unterlagenliste I0136 folgende neue Unterlage zur Anmeldung in ATLAS AES zur Verfügung:

3LLC/A25: „Allgemeine Genehmigung Nr. 25“

Verfasst von: Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA Münster