Hand mit virtuellen Nachrichten

Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen: Erhebung der Steuer-ID

In vergangenen AWA Newslettern berichteten wir in den letzten Wochen darüber, dass die deutsche Zollverwaltung auf ihrer Website über die Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen informiert. Neben allgemeinen Auskünften zur Neubewertung finden sich auf zoll.de u. a. auch Informationen zum zeitlichen Ablauf sowie Mitwirkungspflichten und Fragenkataloge.

Die Zollverwaltung hat die Informationen um die Erhebung der Steuer-ID ergänzt. Laut zoll.de lautet das für nahezu alle Bewilligungsarten relevante Kriterium des Art. 39 a Unions-zollkodex nunmehr wie folgt:

„Der Antragsteller darf keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen die zoll- oder steuerrechtlichen Vorschriften […] begangen haben.“

Das Kriterium erfordert damit eine Prüfung in steuerlicher Hinsicht.

Die deutsche Zollverwaltung gibt auf ihrer Website Auskunft auf folgende drei Fragen:

Welche juristischen oder natürlichen Personen sind von dieser Prüfung umfasst?
Liegen möglicherweise steuerrechtliche Straftaten vor?
Wozu ist die Erhebung der Steuer-ID notwendig?


Die ausführlichen Antworten können Sie auf zoll.de einsehen.  

Link:

Erhebung der Steuer-ID durch die Zollverwaltung

Quelle:

Zoll.de

Verfasst von:

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps:

Neubewertung und Neuerteilung von Bewilligungen nach dem UZK
Workshop zur Vorbereitung der Anträge und Fragebögen
Nächste Termine: 22.08.2017 in Hamburg // 15.09.2017 in Münster

UZK – Der Unionszollkodex – Basismodul – Überblick
Der Zollkodex der Europäischen Union findet Anwendung
Nächster Termin: 27.09.2017 in Münster

Intensiv-Workshop – Aufbaumodul – Der Unionszollkodex (UZK)
Die Neuausrichtung der Zollprozesse – Hilfestellung, Umsetzung, Anwendung und Übergangsfristen
Nächster Termin: 27.11. bis 28.11.2017 in München