Fahrendes Schiff mit Containern

AWA-Merkblätter
Außenwirtschafts-Wissen zum Download

Das Zollrecht und das Außenwirtschaftsrecht sind äußerst schnelllebig. Man muss am Ball bleiben und die regelmäßigen Änderungen im Blick haben. Die Merkblätter der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE zu den Themen Embargos, Umsatzsteuer und Incoterms helfen Ihnen dabei. Neue Absätze in den jeweiligen Merkblättern sind (rot) unterlegt. Alle Angaben spiegeln den Rechtsstand der letzten Bearbeitung wider, erfolgen ohne Gewähr und sind rechtlich unverbindlich. Rechtsverbindlich sind allein die amtlich heraus­ge­ge­benen Gesetze und Verordnungen sowie die internationalen Abkommen.


Embargos sind internationale Wirtschaftssanktionen und sollten von exportierenden Unternehmen unbedingt beachtet werden. Das Embargo-Merkblatt der AWA listet exportkontrollrechtliche Handelsbeschränkungen mit Länder-, Personen- und Verwendungsbezug aufgrund deutscher und EU-Vorschriften auf. Ein weiteres Merkblatt führt die Embargobestimmungen der USA auf.
(aktuelle Version DE- und EU-Embargos: 01.11.2023)
(aktuelle Version US-Embargos: 01.12.2023)


Neben einer Übersicht zum Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Mitgliedstaaten der EU enthält das Merkblatt „Umsatzsteuer“ Angaben zu den Steuersätzen und den Rechnungsvermerken in der Landessprache für innergemeinschaftliche Lieferungen sowie zu dem jeweils zuständigen Finanz­amt in Deutschland für Unternehmer mit Sitz im Ausland.
(aktuelle Merkblatt-Version: 18.08.2021)


In jedem internationalen Liefervertrag werden heutzutage Lieferklauseln (International Commercial Terms – Incoterms®) zwischen den Parteien vereinbart. Das Merkblatt zu den Incoterms® 2020 beinhaltet die relevanten Klauseln.
(aktuelle Merkblatt-Version: 29.10.2019)


Die Sanktionslistenprüfung ist ein Instrument der Terrorismusbekämpfung. Die deutschen und europäischen Exportkontrollvorschriften schreiben vor, Geschäftspartner und -kontakte gründlich zu prüfen, bevor Exporte stattfinden. Im Merkblatt haben wir für Sie die wichtigsten Infos zur Sanktionslistenprüfung zusammengefasst.
(allgemeine Übersicht)

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Wichtige Links zu Behörden und offiziellen Stellen

Regelmäßig veröffentlichen und aktualisieren deutsche Behörden Merkblätter, Leitfäden und Handlungsempfehlungen. Für Unternehmen, die im Außenhandel aktiv sind, sind die maßgebenden Behörden das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Generalzolldirektion. Das BAFA und die Generalzolldirektion geben jeweils auf ihrer Website wichtige Arbeitshilfen und Informationen bekannt, die Wirtschaftsbeteiligte kennen und beachten sollten. Die AWA versteht sich auch als Informationsdienstleister. Genannte Websites sowie das Amtsblatt der Europäischen Union haben wir daher täglich im Blick für Sie. Über den AWA Newsletter halten wir Sie über relevante Neuigkeiten zum Thema Außenwirtschaft auf dem Laufenden. Zusätzlich finden Sie im Folgenden wichtige Merkblätter des BAFA und der Generalzolldirektion zum Zoll- und Außenwirtschaftsrecht aufgelistet. Wirtschaftsbeteiligte sollten außerdem das Amtsblatt der Europäischen Un­ion sichten. Im offiziellen Veröffentlichungsblatt der EU werden u.a. Embar­go­änderungen bekannt gegeben. Im Hinblick auf das US-(Re-)Exportkontrollrecht für europäische Exporteure ver­­weist die AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE auf wichtige US-Behörden, nämlich das Bureau of Industry and Security (BIS), das Office of Foreign Assets Control (OFAC) sowie das Directorate of Defense Trade Controls (DDTC).

Generalzolldirektion


Wichtige Merkblätter und Formulare der Generalzolldirektion finden Sie auf zoll.de.

Die Merkblätter der Generalzolldirektion geben Ihnen einen guten Überblick über diverse Zollthemen wie z. B. das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA, den Registrierten Ausführer (Rex) oder Merkblätter zum Automatisierten Tarif- und Lokalen Zollabwicklungssystem ATLAS.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


Wichtige Merkblätter und Formulare des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finden Sie auf bafa.de.

Die BAFA-Merkblätter informieren Sie beispielsweise über den Außenwirtschaftsverkehr mit „Embargo-Ländern“ oder die firmeninterne Exportkontrolle.

US-Behörden

 

Das Bureau of Industry and Security (BIS) listet in den Export Violations Firmen und Personen auf, die Verstöße gegen das amerikanische Exportkontrollrecht begangen haben. Die Änderungen der Export Administration Regulations (EAR), die das BIS betreffen, finden Sie in den Rules Affecting the Export Administration Regulations. Für Embargos ist grundsätzlich das Office of Foreign Assets Control (OFAC) zuständig (siehe OFAC Recent Actions). Für Militärgüter zeichnet sich das Directorate of Defense Trade Controls (DDTC) verantwortlich. In diesem Kontext sind besonders die International Traffic in Arms Regulations (ITAR) von Bedeutung. Die ITAR sollen den Handel mit Waffen, Rüstungs- und Verteidigungsgütern kontrollieren.

EU-Amtsblatt

 

Im Amtsblatt der Europäischen Union finden sich täglich Veröffentlichungen über EU-Rechtsverordnungen, Beschlüsse, Richtlinien und Empfehlungen. Für exportorientierte Unternehmen sind in der Regel besonders Verlängerungen und Aktualisierungen von Embargos wichtig, die im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Ebenfalls lohnt es sich, die Pressemitteilungen der Europäischen Kommission zu verfolgen. In der Regel erscheinen die EU-Pressemitteilungen zu außenwirt­schaft­­lichen Themen einen Tag vor Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.