Kette mit glühendem Kettenglied

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Schulungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung im Unternehmen

Neue Vorschriften im Unternehmen umsetzen – damit haben Außenhändler bereits viel Erfahrung. Umso besser, denn das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fordert ein hohes Maß an Organisationstalent von den Firmen.

Ab Januar 2023 wird es ernst: Die Bundesregierung wird Unternehmen mit Sitz in Deutschland dazu verpflichten, ihre Lieferketten transparent offenzulegen. Damit sollen sie ihren Teil zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und zur Einhaltung des Umweltschutzes entlang der Lieferkette beitragen. Das betrifft nicht nur den eigenen Geschäftsbereich und die eigenen Lieferketten im In- und Ausland. Auch die Abläufe bei direkten Partnern oder bei indirekt betroffenen Zulieferunternehmen, wie zum Beispiel Lieferanten oder Logistik-Dienstleistern, müssen Sie im Blick behalten.

Wen betrifft das LkSG? Das neue Gesetz nimmt zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in die Pflicht, Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden folgen ein Jahr später. Aber auch Unternehmen, die nicht die Anzahl der Mitarbeitenden haben oder erreichen, werden von den Auswirkungen des Gesetzes betroffen sein: Die Zulieferer. Die Adressaten des Gesetzes sind nämlich zur Risikoanalyse in Bezug auf unmittelbare und mittelbare Zulieferer verpflichtet. Diese werden im Rahmen einer Risikobewertung einbezogen, sodass mit der Anforderung zu rechnen ist, auch als kleineres Unternehmen Angaben zur eigenen Lieferkette und den Produktionsprozessen zu machen. Damit wird es eine reflexartige Ausdehnung der Wirkungen dieses Gesetzes auf diese Zulieferer geben. Auch die Zulieferer sollten sich daher ihrer Verantwortung bewusst sein, sodass ein Mindestmaß an Information und Hintergrundwissen auch bei diesen gefordert werden dürfte.

Die Folgen bei Verstößen gegen das LkSG sind schwerwiegend: hohe finanzielle Sanktionen und möglicher Reputationsverlust. Steuern Sie rechtzeitig gegen!

AWA-Schulungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

In den Ganztagesschulungen der AWA und unseren Kurz-Webinaren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erhalten Sie das nötige Rüstzeug, um Ihre Compliance- und Risikomanagement-Systeme rechtzeitig an die erhöhten Anforderungen anzupassen.

Schulungen

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) – Ein Update für die Regelphase ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 werden die Anforderungen des CBAM verschärft
F-Gase-VO: Beschränkungen beim Im- und Export
Grundlagenwissen zur Ein- und Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen nach der F-Gase-Verordnung
Zwangsarbeitsgesetze in den USA und der EU: Pflichten, Risiken, Compliance
Bestehende US- und neue EU-Zwangsarbeitsregeln: Verbannung von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten vom US- und EU-Markt
Die neue Europäische Verpackungsverordnung (PPWR)
Rechtliche Pflichten von Akteuren in der Lieferkette und Anforderungen an Verpackungen
EU Deforestation Regulation (EUDR) – Ein Update für die bevorstehende Anwendung ab dem 30.12.2026
Unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen der EU-Kommission vom 04.05.2026
Lieferkettengesetz, Entwaldungsverordnung, Zwangsarbeit & Co.
Gesetzliche Sorgfaltspflichten effektiv und synergetisch umsetzen

Video zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz


Wer ist vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen? Wie ist der rechtliche Rahmen? Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden?

Die AWA-Schulungen zum Thema geben Ihnen die Antworten! In einem kurzen Video fassen wir die wichtigsten Infos zum LkSG zusammen und stellen Ihnen die Themen der AWA-Schulungen zum LkSG vor.