Seminar aus Dozentensicht

// Zollabwicklung für Einkäufer in der Praxis

Besonderheiten beim Umgang mit Zollprozessen mit Fokus auf die Einkaufsabteilung

Bei der Abwicklung grenzüberschreitender Warenbewegungen haben Unternehmen eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen aus dem Unionszollkodex sowie nationalen Gesetzen einzuhalten (z. B. Umsatzsteuergesetz). Insbesondere beim Import besteht das Risiko, Waren nicht oder nicht richtig anzumelden, was zu ungerechtfertigten Steuervorteilen führen kann.

Bei der Überlassung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr entsteht regelmäßig die Zollschuld. Eine der Bemessungsgrundlagen dabei ist der Zollwert, der in korrekter Höhe ermittelt werden muss. Werden nicht alle hinzurechnungspflichtigen Posten (Transportkosten, kostenlose Beistellungen, Lizenzgebühren etc.) beachtet, kann es zu empfindlichen Nacherhebungen durch die Zollverwaltung und darüber hinaus ggf. zur Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens kommen. Bei der Berechnung spielen zudem die vereinbarten und angewendeten Incoterms® eine wichtige Rolle. Zusätzlich zum Regelzollsatz kann für bestimmte Waren mit Ursprung in einem bestimmten Land ein Antidumpingzoll erhoben werden. Waren mit dem günstigsten Einkaufspreis sind also nach der Zollabwicklung nicht zwangsläufig so günstig wie zunächst gedacht.

Zollpräferenzen sind ein wichtiges Instrument, um Kosten bei der Importverzollung einsparen zu können. Hier hat das Unternehmen allein durch strategische Einkaufsentscheidungen zugunsten präferenzbegünstigter Drittländer die Möglichkeit, finanzielle Ressourcen zu schonen. Während Einfuhren aus bestimmten Drittländern (z. B. USA, China, Hongkong) immer (noch) dem normalen Drittlandszollsatz unterliegen, können Waren mit Präferenzursprung in anderen Drittländern (z. B. Vereinigtes Königreich, Südkorea, Mexiko, Kanada) meist zollfrei oder begünstigt eingeführt werden. Dies bedingt allerdings die Vorlage von Präferenznachweisen, deren Beibringung bereits im Rahmen von Vertragsverhandlungen vereinbart werden sollte.

Ihr Nutzen

Die Schulung stellt Ihnen die Grundlagen des Imports in die EU vor. Der Dozent geht auf zu beachtende Besonderheiten aus Sicht der Einkaufsabteilung ein, insbesondere Verbote und Beschränkungen, entstehende Einfuhrabgaben und ggf. Strafzölle, aber auch Zollerleichterungen und Zollbefreiungen, z. B. aufgrund von Präferenzmaßnahmen. Gerne erörtern wir in einem gemeinsamen Gespräch Ihren individuellen Schulungsbedarf.

schwerpunkte

  • Zollrechtliche Grundlagen: Überblick über die wichtigsten Zollverfahren
  • Zollabwicklung bei der Einfuhr: ESumA, Verbringung, Gestellung, vorübergehende Verwahrung // Stellvertretung // Überblick über das Zollanmeldeverfahren
  • Verknüpfung zwischen Zoll und Umsatzsteuer: Besteuerung grenzüberschreitender Warenverkehre // Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug
  • Zollwert und Zollschuld: Umgang mit Antidumpingzöllen // Lieferklauseln bei der Einfuhr (Incoterms®) und Zollwert // Grundlagen des Zollschuldrechts und der Verbote und Beschränkungen
  • Import zu Präferenzbedingungen: Grundlagen des Präferenzrechts, insbes. bei der Einfuhr

Unterrichtszeit

  • 1 Tag von 9.00 bis 17.00 Uhr inkl. Pausen

Zielgruppe

Die Schulung richtet sich an Mitarbeitende der Einkaufsabteilungen aller Wirtschaftszweige, die mit dem grenzüberschreitenden Warenverkehr beschäftigt sind und sich einen Überblick über die zollrechtlichen Importbestimmungen, deren Auswirkungen sowie mögliche Einsparungspotenziale (u.a. Präferenzen) verschaffen wollen.

 

Anmeldung

Unser Team für Inhouse Trainings freut sich auf Ihre Anfrage, telefonisch unter +49.251.83 275 88 oder per E-Mail an inhouse@awa-seminare.de.

Vor Ort oder als Webinar?

Die Wahl liegt bei Ihnen! Entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihr Inhouse Training als Präsenz- oder Online-Schulung abhalten möchten.

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Steinhoff

Leitung Inhouse Trainings

T+49.251.83 275 88
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