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Erklärung des
Mindestlohngesetzes (MiLoG)

Die AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH hält die für sie geltenden Gesetze, Verordnungen und Regeln im Geschäftsverkehr ein. Dies gilt neben zahlreichen Vorschriften selbstverständlich auch für die Einhaltung der Bestimmungen zur Zahlung eines Mindestlohns nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns der Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden: MiLoG).


In diesem Zusammenhang erklären wir in Bezug auf die Bestimmungen des MiLoG: Die AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Königsstraße 46, 48143 Münster
hält die Vorschriften des MiLoG, insbesondere die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Zahlung des geltenden Mindestlohns, ein.


Münster, 01.07.2021
Matthias Merz, Dr. Christian Kopp

Geschäftsführer

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