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Warnhinweis für Einfuhren aus Montenegro aufgehoben

Laut einem im ABl. (EU) Nr. C 297 vom 07. Dezember 2006 veröffentlichten Hinweis bestanden Zweifel daran, dass aus Montenegro eingeführte Waren, wie vom Gemeinschaftsrecht vorgeschrieben, tatsächlich und ordnungsgemäß auf ihre Ursprungseigenschaft hin geprüft werden.

 

Da die Bedingungen für das ordnungsgemäße Funktionieren der Präferenzregelungen inzwischen wiederhergestellt sind, wurde dieser Warnhinweis mit einem im ABl. (EU) Nr. C 61 vom 06. März 2008 veröffentlichten Hinweis für Einführer über Einfuhren von Waren aus Montenegro in die Gemeinschaft aufgehoben.

 

 

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