Die Europäische Kommission veröffentlichte am 27. Dezember 2021 im EU-Amtsblatt eine Bekanntmachung zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d’Ivoire und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten.
Demnach kann die Kumulierung zwischen der Europäischen Union und anderen westafrikanischen Staaten, anderen AKP-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten der Europäischen Union gemäß Art. 7 Abs. 1 und 2 des Protokolls 1 zum Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d’Ivoire und der Europäischen Union ab dem 1. Januar 2022 angewendet werden.
Quellenangaben
Warenverkehr mit Côte d’Ivoire
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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