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Verlängerung Russland-Embargo: GASP-Beschluss veröffentlicht

Vor kurzem informierte Sie die AWA über die Verlängerung der EU-Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland bis zum 31. Januar 2017.

Im Amtsblatt der EU L 178/21 ist am 2. Juli 2016 der entsprechende GASP-Beschluss ver­öffentlicht worden. Der BESCHLUSS (GASP) 2016/1071 DES RATES vom 1. Juli 2016 ändert den Beschluss 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.

Im Dezember vergangenen Jahres verlängerte der Rat den Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Juli 2016. Nach einer weiteren Bewertung der Umsetzung der Vereinbarung von Minsk wird der Beschluss nun um weitere sechs Monate verlängert.


Link:
BESCHLUSS (GASP) 2016/1071 DES RATES

Quelle:
EUR-Lex

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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