Vor kurzem informierte Sie die AWA über die Verlängerung der EU-Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland bis zum 31. Januar 2017.
Im Amtsblatt der EU L 178/21 ist am 2. Juli 2016 der entsprechende GASP-Beschluss veröffentlicht worden. Der BESCHLUSS (GASP) 2016/1071 DES RATES vom 1. Juli 2016 ändert den Beschluss 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Im Dezember vergangenen Jahres verlängerte der Rat den Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Juli 2016. Nach einer weiteren Bewertung der Umsetzung der Vereinbarung von Minsk wird der Beschluss nun um weitere sechs Monate verlängert.
Link:
BESCHLUSS (GASP) 2016/1071 DES RATES
Quelle:
EUR-Lex
Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps:
Start up Exportkontrolle
Ihr professioneller Einstieg in die Exportkontrolle
Nächste Termine: 05.09. – 06.09.2016 in Münster // 17.10. – 18.10.2016 in München
Grundlagen und Update der EU-Embargos
Änderungen der Embargos zu Iran, Russland, Ukraine und weiteren Staaten
Nächste Termine: 27.09.2016 in Frankfurt a. M. // 09.11.2016 in Münster
Exportkontrollbeauftragte im Unternehmen
Die operative Umsetzung der Exportkontrolle in der Tagespraxis
Nächste Termine: 30.08.2016 in Münster // 21.09.2016 in Stuttgart