Der Europäische Rat hat beschlossen, die Sanktionen gegen die Türkei um ein Jahr zu verlängern und zwar bis zum 12. November 2022. Grund sind die nicht genehmigten Bohrungen durch die Türkei im östlichen Mittelmeer.
Derzeit sind zwei Personen von den Sanktionen betroffen. Sie dürfen weiterhin nicht in die EU einreisen und ihr Vermögen bleibt gesperrt. Zudem ist es Personen und Organisationen aus der EU untersagt, gelisteten Personen und Organisationen Gelder zur Verfügung zu stellen.
Die Sanktionsregelung gegen nicht genehmigte Bohrungen im östlichen Mittelmeer ist eine direkte Folgemaßnahme zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Oktober 2019, als die EU ihre uneingeschränkte Solidarität mit Zypern hinsichtlich der Achtung seiner Souveränität und seiner Hoheitsrechte im Einklang mit dem Völkerrecht bekräftigte.
Quellenangaben
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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