Die Schweiz hat die neuen Sanktionen der Europäischen Union angesichts des russischen Krieges gegen die Ukraine umgesetzt. Die Massnahmen traten am 27. April 2022 in Kraft.
Die neuen Massnahmen beinhalten weitreichende Gütersanktionen, darunter ein Einfuhrverbot für Braun- und Steinkohle sowie für Güter, die für Russland wichtige Einkommensquellen darstellen. Zudem gibt es Ausfuhrverbote für Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen können.
Auch der Finanzbereich ist von den Sanktionen betroffen. Jegliche Unterstützung von staatlichen russischen Organisationen wird verboten. Ab sofort dürfen in der Schweiz keine Trusts mehr für russische Staatsangehörige oder in Russland ansässige natürliche oder juristische Personen registriert werden.
Die Verordnung sieht ausserdem eine Ausnahme für die Ausfuhr besonderer militärischer Güter vor, darunter die Ausfuhr von ABC-Schutzausrüstung.
Quellenangaben
Ukraine: Weitere EU-Sanktionen gegen Russland umgesetzt
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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