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Sanktionen: Verordnung über Maßnahmen gegenüber Libyen

Der Bundesrat hat am 30. März 2011 eine Verordnung über Maßnahmen gegenüber Libyen erlassen. Damit setzt die Schweiz die Sanktionsbeschlüsse des UNO-Sicherheitsrates (Resolutionen 1970 und 1973) sowie die darüber hinausgehenden EU-Maßnahmen um. Die Verordnung enthält Handelsbeschränkungen, Finanzsanktionen sowie ein Ein- und Durchreiseverbot.

Am 22. August 2019 wurden die Maßnahmen angepasst. Die Einträge von zwei natürlichen Personen wurden gelöscht.

Quellenangaben

Maßnahmen gegenüber Libyen

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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