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Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi

Im Amtsblatt L 257 vom 02.10.2015 wurde die VERORDNUNG (EU) 2015/1755 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi veröffentlicht, durch die der Beschluss (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi in unmittelbar in der EU geltendes Recht umgesetzt wurde.

Die restriktiven Maßnahmen umfassen Reisebeschränkungen sowie das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die — unter anderem durch Gewalttaten, Repression oder Aufstachelung zur Gewalt — für die Untergrabung der Demokratie oder die Behinderung einer politischen Lösung in Burundi verantwortlich oder die an der Planung, Leitung und Begehung von Handlungen, die internationale Menschenrechte oder humanitäres Völkerrecht verletzen oder die schwere Menschenrechtsübergriffe darstellen, in Burundi beteiligt sind. Anhang I der Verordnung enthält eine Liste dieser natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen.

Links:

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt _blank external link in new>VERORDNUNG (EU) 2015/1755 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt _blank external link in new>BESCHLUSS (GASP) 2015/1763 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi

Quelle: <link http: eur-lex.europa.eu de index.htm _blank external link in new>EUR-Lex

Weiterbildungstipps:

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Schwerpunkt Russland, Ukraine, Iran, Syrien und weitere Staaten

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Ihr professioneller Einstieg in die Exportkontrolle

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Die operative Umsetzung der Exportkontrolle in der Tagespraxis

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<link http: www.awa-seminare.com fernlehrgang-exportkontrolle _blank external-link-new-window external link in new>Fernlehrgang Exportkontrolle (Beginn: 1. November 2015)

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