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Paraphierung des Zollkooperationsabkommens mit der japanischen Regierung

Für die Politik der Europäischen Gemeinschaft ist die Zusammenarbeit der Zollbehörden auf internationaler Ebene ein wichtiges Werkzeug, um auf internationaler Ebene zu dem nötigen Gleichgewicht zwischen den erforderlichen Handelsliberalisierungen und dem wachsenden Handel zwischen den größten Handelspartnern der Welt zu gelangen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Unterstützung der Zollbehörden bei der Nutzung der neuen Instrumente bzw. die Steigerung der Effizienz der vorhandenen Instrumente für die Kontrolle der Handelsströme und die Bekämpfung von Betrug und illegalen Aktivitäten.

 

Im Einklang mit dieser Politik ermöglichen es die Abkommen über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich den Vertragsparteien, die für die Zusammenarbeit im Zollbereich erforderlichen Instrumente zur Verfügung zu stellen. Mit Blick auf den Welthandel und die internationale Hilfe bei der Bekämpfung von Zollbetrug hat die Europäische Union bereits mit Korea, Kanada, Hongkong, den USA, Indien und China Abkommen unterzeichnet.

 

Am Rande des Gipfeltreffens EU-Japan in Berlin ist am 05.06.2007 das Zollkooperationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Japans paraphiert worden. Mit dem Abkommen sollen die Zollverfahren für zuverlässige Wirtschaftsbeteiligte vereinfacht und harmonisiert werden und die Möglichkeiten für die Bekämpfung des Zollbetrugs sowie für einen Informationsaustausch im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe erweitert werden. Die Europäische Union und Japan haben sich darauf geeinigt, Maßnahmen zu treffen, die für den förmlichen Abschluss des Abkommens in den kommenden Monaten erforderlich sind.

 

„EU-Ausfuhren nach Japan machen 4,1 % der EU-Ausfuhren aus, während Japan mit einem Anteil von 6,2 % an den EU-Einfuhren als Herkunftsland an vierter Stelle steht. Das entspricht im Durchschnitt einem jährlichen Handelswert von rund 15 Mrd. EUR“, erklärte László Kovács, der für Steuern und Zollunion zuständige EU-Kommissar. „Wir müssen die Zusammenarbeit mit Japan im Zollbereich weiter ausbauen, um Zollerleichterungen für zuverlässige Wirtschaftsbeteiligte vorzutreiben, die Bekämpfung von Zollbetrug zu verbessern und den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum sicherzustellen“.

 

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