Der Rat der EU hat einen rechtlichen Rahmen für Sanktionen gegen Nicaragua beschlossen. Damit können gezielte und individuelle Sanktionen gegen Personen und Einrichtungen verhängt werden.
Die EU geht damit gegen diejenigen vor, die für Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße oder die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Nicaragua verantwortlich sind. Die Sanktionen richten sich außerdem gegen Personen und Einrichtungen, deren Handlungen, politische Maßnahmen oder Tätigkeiten auf andere Weise die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua untergraben.
Die Sanktionen bestehen aus dem Einfrieren von Vermögenswerten bestimmter Einrichtungen und Personen; für letztere gilt zudem ein Einreiseverbot in die EU. Darüber hinaus ist es Personen und Einrichtungen aus der EU verboten, den gelisteten Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Alle Embargos auf einen Blick
Auf der AWA-Website finden Sie eine aktualisierte Version des Embargo-Merkblatts. Im Merkblatt werden exportkontrollrechtliche Handelsbeschränkungen mit Länder-, Personen- und Verwendungsbezug aufgrund deutscher und EU-Vorschriften aufgelistet.
Quellenangaben
Verordnung (EU) 2019/1716
Nicaragua: Schlussfolgerungen des Rates und Rahmen der EU für gezielte Sanktionen
EUR-Lex
Europäischer Rat
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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