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Neue Exportregeln: Einigung bei Reform der Dual-Use-Verordnung

„Was lange währt, wird endlich gut.“ – Geduld, ein gutes Stichwort, wenn es um die Reform der Dual-Use-Verordnung geht. Das Warten auf entscheidende Schritte scheint nun endlich ein Ende zu haben. Die Reformergebnisse werden dringend erwartet, um technischen, ökonomischen und politischen  Entwicklungen der Güterkontrollansätze und ihrem Verwendungspotenzial gerecht zu werden – denn die Verordnung ist mit wenigen Änderungen seit 2009 in Kraft.

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben sich in ihrer Verhandlungsrunde am 9. November 2020 auf neue Exportregeln für Güter mit doppeltem Verwendungszweck geeinigt. Die Einigung muss im nächsten Schritt von den Mitgliedstaaten bestätigt werden. „Endlich!“ könnte man sagen, denn das Tauziehen um das neue Regelwerk für die Ausfuhr von Dual-Use-Produkten und -Technologien, einschließlich Cyber-Überwachungsinstrumenten, begleitet Wirtschaft und Politik nun schon seit einigen Jahren.


Hintergrund

Die EU arbeitet seit 2016 intensiv an einer Reform der EG-Dual-Use-Verordnung VO 428/2009. Bisher beschränkt die Verordnung den Export von zivil und militärisch nutzbaren Gütern wie beispielsweise Nuklearmaterial, Werk- und Wirkstoffe, Werkzeugmaschinen und Anlagenteile, Mikroelektronik oder Lasertechnik und Dronen. Die Reform soll vor allem in Sachen digitaler Technologie nachbessern und verhindern, dass digitale Überwachungsmittel aus Europa für Menschenrechtsverletzungen genutzt werden. Gleichzeitig soll der Weg eröffnet werden, die „emerging technologies“ in künftige Kontrollen angemessen einzubeziehen.


Geplante Änderungen

Neue Kriterien zur Genehmigungsprüfung und -erteilung
Angepasste und aktualisierte Ausführerdefinitionen, um z.B. natürliche Personen oder Forscher im Zusammenhang mit Technologietransfers den Exportkontrollen zu unterwerfen und
Kontrollen der Ausfuhr von Dual-Use Gütern im Lichte des Schutzes vor Menschenrechtsverletzungen
Regelungen der technischen Unterstützung auf EU-Ebene (gem. der Befugnis nach dem Vertrag von Lissabon)
Neue Allgemeingenehmigungen, unter anderem für bestimmte Intercompany-Technologietransfers unter Einhaltung diverser Auflagen und Nebenbestimmungen
Neue Koordinierungsregeln und Abstimmungsmechanismen zwischen den Genehmigungs- und Ermittlungsbehörden der Mitgliedstaaten, um ein effizientes und einheitliches Kontrollniveau zu ermöglichen

„Die EG-Dual-Use-Verordnung VO 428/2009 ist Dreh- und Angelpunkt in der europäischen Exportkontrolle und betrifft tausende von Exporteuren in der gesamten EU. Die Dual-Use-Reform wird damit ‚das‛ Thema für Exporteure 2021 sein! Ich bin zuversichtlich, dass die Reform das übergeordnete Ziel erreicht, nämlich die Harmonisierung und sinnvolle Vereinfachungen in der Exportkontrolle – gleichzeitig vermittelt sie ein angemessenes Kontroll- und Schutzniveau und wird aktuellen politischen und humanitären Ansprüchen gerecht.“
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA


Links:

Neufassung der Dual-Use-Verordnung
Dual use goods: Parliament and EU ministers agree on new EU export rules
Commission welcomes agreement on the modernisation of EU export controls
New rules on trade of dual-use items agreed

Quelle:

Europäischer Rat
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Europäische Kommission