Das BAFA hat ein Faktenpapier veröffentlicht, das über die „Auswirkungen auf Unternehmen in Partnerländern und staatliche Unterstützungsangebote“ im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) informiert. Hintergrund ist, dass Zulieferer aus dem Ausland zwar nicht direkt unter das deutsche LkSG fallen, sich aber darauf einstellen müssen, dass vom Gesetz betroffene Unternehmen u.a. Informationen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in der Lieferkette von den Zulieferern einfordern. Für die Zulieferer kann dies mit erheblichem Aufwand verbunden sein: Risiken in der eigenen Lieferkette müssen identifiziert und neue Vertragsklauseln ggf. rechtlich geprüft werden.
Das Faktenpapier gibt u.a. einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des LkSG (Risikomanagement, Risikoanalyse, Berichterstattung etc.) und gibt praktische Hinweise für Zulieferer.
Passend zum Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz empfehlen wir Ihnen das AWA-Seminar:
// Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Umsetzung in der Unternehmenspraxis
Risikomanagement, Reporting-Anforderungen, Einbindung in die Trade Compliance
07.09.2023 MS Teams
14.12.2023 in München
Quellenangaben
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
Webinar- und Seminartipps:
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Umsetzung in der Unternehmenspraxis
Nächster Termin:
- 14.12.2023 in München