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LkSG: BAFA nimmt Zulieferer stärker in die Pflicht

Das BAFA hat ein Faktenpapier veröffentlicht, das über die „Auswirkungen auf Unternehmen in Partnerländern und staatliche Unterstützungsangebote“ im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) informiert. Hintergrund ist, dass Zulieferer aus dem Ausland zwar nicht direkt unter das deutsche LkSG fallen, sich aber darauf einstellen müssen, dass vom Gesetz betroffene Unternehmen u.a. Informationen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in der Lieferkette von den Zulieferern einfordern. Für die Zulieferer kann dies mit erheblichem Aufwand verbunden sein: Risiken in der eigenen Lieferkette müssen identifiziert und neue Vertragsklauseln ggf. rechtlich geprüft werden. 

Das Faktenpapier gibt u.a. einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des LkSG (Risikomanagement, Risikoanalyse, Berichterstattung etc.) und gibt praktische Hinweise für Zulieferer.


// Zum BAFA-Faktenpapier

 

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Quellenangaben

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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Nächster Termin:

  • 14.12.2023 in München