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Lieferkettengesetz: aktualisierte FAQs

Am 1. Januar 2023 ist das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Bis Ende 2023 gilt das Gesetz zunächst für Firmen mit mindestens 3.000 Angestellten. Ab dem 1. Januar 2024 müssen sich alle Unternehmen ab 1.000 Beschäftigen an die Vorgaben halten. Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben übernimmt das BAFA.

Die FAQs des BAFAs zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz werden laufend aktualisiert. Zuletzt hinzugekommen sind Fragen/Antworten zu Sorgfaltspflichten und zur Berichtspflicht.

Die gesamten FAQs finden Sie auf der BAFA-Website.

Quellenangaben

Lieferketten-Überblick

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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