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Libyen und Mali: Änderungen der restriktiven Maßnahmen

Angesichts der anhaltenden Instabilität und sehr ernsten Lage in Libyen hat der Europäische Rat be­sch­lossen, dass die restriktiven Maßnahmen gegen drei Personen um einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten verlängert werden sollen.

Mali

Der Rat hat die entsprechenden Rechtsakte zur Umsetzung der Bestimmungen der Resolution 2374 (2017) des VN-Sicherheitsrates angenommen, wonach gegen diejenigen, welche die Fort­schri­tte bei der Durchführung des 2015 unterzeichneten Abkommens für Frieden und Aussöh­n­ung in Mali aktiv behindern, Sanktionen verhängt werden können.

Hierzu können insbesondere die Beteiligung an Feindseligkeiten unter Verstoß gegen das Abkommen für Frieden und Aussöhnung in Mali oder an Angriffen auf staatliche Institutionen und die malischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte, aber auch auf die internationalen Truppen gehören. Auch die Be­hinderung der Bereitstellung von humanitärer Hilfe für Mali, die Beteiligung an Menschenrechts­ver­letzungen oder aber der Einsatz und die Anwerbung von Kindern durch bewaffnete Gruppen oder Str­ei­t­kräfte im Rahmen des Konflikts in Mali zählen hierzu.

Die Sanktionen gegen die benannten Personen umfassen Einreisebeschränkungen (Einreiseverbot in die EU) für diese Personen und ein Einfrieren der Vermögenswerte in der EU, die den betreffenden Personen und Einrichtungen gehören, sowie ein Verbot für die in der EU niedergelassenen Personen oder Einrichtungen, ihnen finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Die vollständigen Bestimmungen sind in den Rechtsakten enthalten, die im Amtsblatt vom 29. September 2017 veröffentlicht wurden.

Quellenangabe

Libyen

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt external-link-new-window internal link in current>BESCHLUSS (GASP) 2017/1776 DES RATES

Mali

<link http: www.consilium.europa.eu de press press-releases external-link-new-window internal link in current>Mali: Gegen diejenigen, die den Friedensprozess behindern, sind Sanktionen möglich

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt external-link-new-window internal link in current>BESCHLUSS (GASP) 2017/1775

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt external-link-new-window internal link in current>VERORDNUNG (EU) 2017/1770

<link http: www.consilium.europa.eu de home external-link-new-window internal link in current>Europäischer Rat

<link http: eur-lex.europa.eu homepage.html external-link-new-window internal link in current>EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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