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INCOTERMS2000 und Zollreduzierung

nachdem nun in vielen Bereichen u.a. wegen Mehrwertsteuer- und Energiekostensteigerungen Preissteigerungen eingetreten sind, gilt es mehr denn je, Felder zu finden, in denen Kosten gespart oder positiv gestaltet werden können.

 

Ein oft vernachlässgter Bereich im Unternehmen ist die Zollwertgestaltung bei der Einfuhr. Neben der zu entrichtenden Einfuhrumsatzsteuer sind häufig hohe Zölle zu entrichten. Diese können rechtskonform gestaltet werden. Das Zollrecht bietet in Verbindung mit der richtigen Anwendung der INCOTERMS2000 zahlreiche Ansätze.

 

Da die INCOTERMS2000 jedoch keinen verbindlichen Gesetzesstatus haben, müssen Sie verbindlich in die Verträge der Beteiligten einbezogen werden.

 

Die AWA hat hierzu aufgrund zahlreicher Nachfragen aus dem Kreis unserer Kunden ein neues Seminar aufgelegt, das die INCOTERMS2000 darstellt, Vor- und Nachteile aufzeigt, die verbindliche Einbeziehung in die Verträge erläutert und Tipps zur Umsetzung gibt.

 

Insbesondere ist es immer wieder eine Herausforderung für die Unternehmen, die in den Standardvertragsbedingungen fixierten Incoterms (z.B. EXW oder DDP) durch Einkauf oder Vertrieb als "unantastbar" und "nicht zu ändern" festzuschreiben. Gerade diesen Abteilungen sollte die verbindliche Geltung und vor allem die Konsequenzen aus einer Änderung der Bedingungen klar gemacht werden können. Ein "flexibles" Anpassen der INCOTERMS2000 auf Kundenwunsch kann weitreichende Folgen haben!

 

Hier leistet das Seminar wertvolle Hilfestellungen! Informationen finden Sie auf unserer Homepage und im Anhang zu diesem Sondernewsletter!

 

Als Vorgeschmack haben wir eine Tabelle entwickelt, die zu den einzelnen INCOTERMS2000-Klauseln Auskunft gibt. Diese finden Sie heute im Laufe des Tages in unserem Downloadbereich im Infocenter auf der AWA-Website !