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Genehmigungspflicht für COVID-19-Impfstoff verlängert

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1728 vom 29. September 2021 hat die EU die Genehmigungspflicht für Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen sowie Wirkstoffen zu deren Herstellung gemäß der „Durchführungsverordnung (EU) 2021/442 vom 11. März 2021 über die Einführung der Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Waren“ sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2021/521 vom 24. März 2021 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Inhaltliche Änderungen ergeben sich keine, die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1728 schreibt die bisherige Genehmigungspflicht fort.

Hinweise zur Antragstellung sowie weitere Informationen finden Sie auf der BAFA-Website.

 

Quellenangaben

Genehmigungspflicht für COVID-19-Impfstoff verlängert

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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