Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1728 vom 29. September 2021 hat die EU die Genehmigungspflicht für Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen sowie Wirkstoffen zu deren Herstellung gemäß der „Durchführungsverordnung (EU) 2021/442 vom 11. März 2021 über die Einführung der Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Waren“ sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2021/521 vom 24. März 2021 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Inhaltliche Änderungen ergeben sich keine, die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1728 schreibt die bisherige Genehmigungspflicht fort.
Hinweise zur Antragstellung sowie weitere Informationen finden Sie auf der BAFA-Website.
Quellenangaben
Genehmigungspflicht für COVID-19-Impfstoff verlängert
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Grundlagenseminar Exportkontrolle
Nächster Termin:
- 25.10.2021 bis 29.10.2021 in Frankfurt
Exportkontrollbeauftragte im Unternehmen
Nächster Termin:
- 01.12.2021 in Münster
Nächster Online-Termin:
- 20.10.2021 MS Teams
Nächster Termin:
- 21.10.2021 MS Teams