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EU/Norwegen, EU/Island – Änderung des „Protokolls Nr. 3“

Das Amtsblatt der Europäischen Union L 72/63 vom 17. März 2016 beinhaltet den Beschluss des gemischten Ausschusses EU-Norwegen Nr. 1/2016 vom 8. Februar 2016 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen [2016/385].

EU/Island – Änderung des „Protokolls Nr. 3“

Der Beschluss ersetzt das bisherige Ursprungsprotokoll zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Norwegen, das so genannte Protokoll Nr. 3, durch ein neues Protokoll Nr. 3. Dieses Protokoll Nr. 3, nach Fassung des Anhangs dieses Beschlusses, gilt nur, wenn die Regelungen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) keine Anwendung finden.

Nur in diesen Fällen sind seit dem 1. Mai 2015 die Ursprungsregeln des regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 54 vom 26. Februar 2013, anzuwenden.

 Ebenfalls wurden die Ursprungsregeln des Protokolls Nr. 3 durch ein neues Protokoll in einem anderen Abkommen ersetzt, nämlich dem zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island. Auch dieses Protokoll gilt nur, wenn die Regelungen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) keine Anwendung finden (in diesen Fällen seit dem 1. Mai 2015 anzuwenden). Details hierzu finden Sie im entsprechenden Amtsblatt-Beschluss (L 72/66).

EU - Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) mit dem Kosovo

 

Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Kosovo tritt ab dem 1. April 2016 in Kraft. Die erforderlichen Verfahren für das Inkrafttreten wurden am 26. Februar 2016 abgeschlossen.

Dies ist der Mitteilung über das Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits zu entnehmen (Amtsblatt L 78/1 vom 24.03.2016)
 

Links:

Warenverkehr mit Norwegen

Beschluss des gemischten Ausschusses EU-Norwegen Nr. 1/2016 vom 8. Februar

Warenverkehr mit Island

Beschluss des gemischten Ausschusses EU-Island Nr. 1/2016

Mitteilung über das Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits
 

Quelle:

zoll.de

EUR-Lex

 

Verfasst von: Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

 

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