Hand mit virtuellen Nachrichten

Einigung zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft, so genannter Modernisierter Zollkodex

 

Bei der Tagung des Rates Wettbewerbsfähigkeit am 25. Juni 2007 in Luxemburg konnte politisches Einvernehmen über den Modernisierten Zollkodex erzielt werden. Beim Modernisierten Zollkodex handelt es sich um eine grundlegende Revision des gesamten gemeinschaftlichen Zollrechts und damit um das umfassendste Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet des Zollwesens seit Verabschiedung des geltenden Zollkodex im Jahr 1992.

 

Der Modernisierte Zollkodex wurde seit beinahe 19 Monaten unter drei Präsidentschaften im Rat intensiv diskutiert. Unter deutscher Präsidentschaft ist es gelungen, die noch offenen inhaltlichen Fragen zu klären und zu politisch umstrittenen Themen Kompromisse zu finden. Im nächsten Schritt wird sich - nach der Verabschiedung des gemeinsamen Standpunktes - das EU-Parlament in zweiter Lesung mit dem Entwurf befassen.

 

Ziel des Modernisierten Zollkodex ist insbesondere die Vereinfachung und Reduzierung der Zollverfahren und somit die Verringerung von administrativen Belastungen für die Wirtschaft und die Einführung der elektronischen Kommunikation zwischen dem Zoll und den Wirtschaftsbeteiligten sowie anderen Behörden.

 

Wesentliche Neuerungen sind vor allem die Abschaffung des in einigen Mitgliedstaaten geltenden Monopols zugunsten einheimischer Zollagenten, die Schaffung einfacher und klarer Regelungen für das Entstehen, Erlöschen sowie den Erlass oder die Erstattung von Zöllen, die ausdrückliche Verankerung der Systeme der Zentralen Zollabwicklung sowie der Selbstveranlagung sowie die weitgehende Vereinheitlichung der besonderen Zollverfahren.

 

 

© Bundesministerium der Finanzen