Der Europäische Rat hat am 13. Juli 2021 eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie angenommen, mit der als Reaktion auf die COVID‑19-Pandemie eine befristete Mehrwertsteuerbefreiung für Einfuhren und bestimmte Lieferungen eingeführt wird.
Die Richtlinie über „Beschaffungen zur kostenlosen Überlassung“ soll es der Kommission und den EU-Agenturen erleichtern, Waren und Dienstleistungen zu erwerben, um sie im Kontext der anhaltenden Gesundheitskrise kostenlos an die Mitgliedstaaten zu verteilen.
Quellenangaben
Rat nimmt befristete Mehrwertsteuerbefreiung für „Beschaffungen zur kostenlosen Überlassung“ an
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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