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Burundi: EU verlängert Sanktionen bis 31. Oktober 2017

Der Europäische Rat hat am 29. September 2016 die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Burundi bis zum 31. Oktober 2017 verlängert. Diese Maßnahmen bestehen aus einem Reiseverbot und einem Einfrieren der Vermögenswerte betreffend vier Personen, die durch ihre Tätigkeiten die Demokratie in Burundi untergraben oder die Suche nach einer politischen Lösung für die Krise in Burundi behindern. Nach Ansicht des Rates ist die Verlängerung der Sanktionen gerechtfertigt, da sich in der Situation bezüglich der vier Personen, die den restriktiven Maßnahmen unterliegen, keinerlei Fortschritte eingestellt haben.

Im <link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt external-link-new-window external link in new>Amtsblatt C 359/2 wurde am 30.10.2016 eine Mitteilung an die entsprechenden Personen veröffentlicht, die weiterhin den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2015/1763 des Rates in der durch Beschluss (GASP) 2016/1745 des Rates geänderten Fassung und der Verordnung (EU) 2015/1755 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi unterliegen.

Die Namen der Personen sowie die Gründe für deren Aufnahme in die Liste können Sie dem <link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt external-link-new-window external link in new>BESCHLUSS (GASP) 2015/1763 DES RATES vom 1. Oktober 2015 aus dem Amtsblatt L 257/37 entnehmen.

Links:

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt external-link-new-window external link in new>Mitteilung im EU-Amtsblatt C 359/2

<link http: www.consilium.europa.eu de press press-releases external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung 519/16 des Europäischen Rates

<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt external-link-new-window external link in new>BESCHLUSS (GASP) 2015/1763 DES RATES

Quelle:

<link http: eur-lex.europa.eu external-link-new-window external link in new>EUR-Lex

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster