Das BAFA teilt per Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit, dass die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 27 und Nr. 30 ohne inhaltliche Änderungen bis zum 30.09.2020 verlängert werden. Die Verlängerung gilt ab morgen, also ab dem 01.04.2020.
Folgende Vorabinfos die AGGs betreffend, finden sich außerdem auf der BAFA-Website:
Eine weitere Verlängerung aller AGGs ist bis zum 31.03.2021 beabsichtigt.
Es ist geplant, die AGG Nr. 15 (Brexit) zu ändern. Die bislang vorgesehenen Begünstigungen für Verträge, die vor dem 29.03.2019 geschlossen wurden, sollen auf Verträge erweitert werden, die vor dem 31.01.2020 geschlossen wurden.
Quellenangaben
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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