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Aussetzung der Überwachung von Einfuhren ausgewählter Eisen- und Stahlerzeugnisse

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teilt auf seiner Website mit, dass mit Wirkung vom 02.02.2019 für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse die vorherige Überwachung für die Zeit der Anwendung von Zollkontingenten ausgesetzt wurde.

Die Zollkontingente werden ausschließlich vom Zoll verwaltet und werden bis zum 30.06.2021 andauern. Die betroffenen TARIC-Codes können Sie der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 vom 31.01.2019 entnehmen.

Quellenangaben

Aussetzung der Überwachung von Einfuhren ausgewählter Eisen- und Stahlerzeugnisse

Durchführungsverordnung (EU) 2019/159

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle  

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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