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ATLAS-Einfuhr: Abwicklung Zolllager Typ D und E wie D ab 01.05.2016

Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) teilt in der ATLAS-Info 1738/16 mit, dass es betreffend ATLAS-Einfuhr Neuerungen aufgrund der Anwendbarkeit des Unionszollkodex zum 1. Mai 2016 bei Zolllagern des Typs D sowie des Typs E, die wie D bewilligt wurden, gibt.

Für Waren, die mit Anwendbarkeit des UZK ab dem 1. Mai 2016 in Zolllager des Typs D und des Typs E, das wie Typ D bewilligt wurde, überführt werden, sind bei der Beendigung des Zolllagerverfahrens durch Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr die Bemessungs­grundlagen anzumelden, die bei der Zollschuldentstehung gelten.

Die ATLAS-Info 1738/16 bezieht sich dabei auf die ATLAS-Info 0842/16 vom 01.03.2016, in der die Zollverwaltung die Umstellungserfordernisse in den einzelnen Verfahren beschreibt.

Nach Veröffentlichung der ATLAS-Info 0842/16 durch das ITZBund wurde seitens der ATLAS-Teilnehmer und Softwarehersteller der Einwand erhoben, dass aufgrund der bestehenden internen Prozesse zumindest teilweise Probleme bezüglich der rechtzeitigen Umsetzung bestehen. Aufgrund dessen wurde entschieden, dass die Plausibilisierung des Wertes „J“ im Feld „Kennzeichen Neuer Umrechnungskurs“ bis voraussichtlich Ende dieses Jahres im Fehler­fall nicht zur Ablehnung der entsprechenden EGZ-ZL Positionen führen soll.

Weitere Ausführungen zur ATLAS-Info 0842/16 vom 1. März 2016 sowie ATLAS-System­reaktion ab 1. Mai 2016 können Sie der ATLAS-Info 1738/16 entnehmen.

Links:

ATLAS-Info 1738/16

ATLAS-Info 0842/16

Quelle:

Zoll.de
 

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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