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ATLAS AUSFUHR: Dynamische Codelisten IO136 am 22.07. aktualisiert- Y901, 3LNA etc. bereiten bei der Umsetzung im Unternehmen oft noch Schwierigkeiten

seit Anfang Juli häufen sich Nachfragen in Bezug auf die Angabe der Codierungen in den Ausfuhranmeldungen, insb. bei der Internetausfuhranmeldung oder der ATLAS AUSFUHR Anmeldung.

 

Beispiele sind Codes wie Y901, Y920, 3LNA, C052 sowie entsprechende sog. Qualifikatoren. Diese Codierungen und Qualifikatoren werden regelmäßig aktualisiert. Sie finden sich in der sog. Dynamischen Codeliste IO136 auf der Internetseite des Zolls. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

 

www.zoll.de (klicken Sie rechts auf "ATLAS") Sie kommen dann auf:

www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/c0_zollanmeldung/d10_atlas/index.html (klicken Sie links auf "DOWNLOAD") Sie kommen dann auf:

www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/c0_zollanmeldung/d10_atlas/g0_download/index.html (klicken Sie auf "EDIFACT Release AES 2.0") Sie kommen dann auf:

www.zoll.de/e0_downloads/edifact_release_aes_2_0/index.html (klicken Sie auf "Dynamische Codelisten des Ausfuhrverfahrens") Sie kommen dann auf

www.ausfuhr.internetzollanmeldung.de/iaa/form/display.do 8 (klicken Sie nun auf "Download" IO136 "Unterlagen" und speichern Sie diese Datei.

In dieser Datei, die vielfach in automatisierten, kommerziellen Teilnehmersoftwareprodukten integriert ist (und regelmäßig zu aktualisieren ist), finden Sie die Codierungen, die -teilweise schon seit mehreren Jahren- über Anhang 11 des Merkblatts zum Einheitspapier in Feld 44 der Ausfuhranmeldung anzugeben sind.

 

Es handelt sich damit nicht um neues Recht, das erst seit dem 01.07.2009 gilt, vielmehr ist durch die Verpflichtung zur elektronischen Ausfuhranmeldung nun eine Möglichkeit für den Zoll gegeben, über Plausibilitätskontrollen die Codierung und deren Richtigkeit automatisiert zu prüfen. Dies führt oft zu Rückfragen - diese laufen in letzter Zeit auch vermehrt bei der AWA auf.

 

Daher hoffen wir, mit dieser Information weiter zu helfen.

 

Die Verwendung der Codes bildet dabei immer das Ergebnis einer rechtlichen Prüfung, die der Ausführer selbst vorzunehmen hat. Verwendet er einen Code, so gibt er damit zu erkennen, dass er z.B. geprüft hat, dass die auszuführende Ware nicht von der Ausfuhrliste erfasst ist und auch keinen speziellen Embargolisten unterliegt. Voraussetzung hierfür ist also, dass der Ausführer vorab Güter- und Empfänger-, sowie länderbezogene Prüfungen (Exportkontrolle) durchgeführt hat. Unter anderem aus diesem Grund hat die Zollverwaltung mit dem neuen Antragsformular IT0850 für die Bewilligung zum Zugelassenen Ausführer unter gleichzeitiger Nutzung von ATLAS festgelegt, dass (Feld 13 des Antrags) der Ausführer geeignete Maßnahmen und Dokumentationen (Verfahrensanweisung, Arbeitsanweisung, Organisationsanweisung) nachweisen muss. Er dokumentiert damit die nachweisliche Befähigung, bei der Ausfuhr sämtliche Förmlichkeiten zu (er-)kennen und nachhaltig zu beachten.

 

Um der Bedeutung dieses wichtigen Themas gerecht zu werden, bietet die AWA hierzu verstärkt Spezialseminare an.

Die nächsten Termine aus diesem Themenkreis sind:

IAAplus Internetausfuhranmeldung 10.08. (nur noch 2 Plätze frei)

IAAplus Internetausfurhanmeldung 19.08.

Exportkontrolle und ATLAS für zugelassene Ausführer (incl. Codelisten) 21.08.