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Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen - nicht für die Einfuhrumsatzsteuer

Sendungen mit geringem Wert, d.h. deren Wert nicht höher ist als 22 Euro, sind derzeit nach der ZollbefreiungsVO einfuhrabgabenfrei. Diese Wertgrenze wird sich für die Zollabgaben zum 01.12.2008 auf 150,- € erhöhen.

 

Wie das Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt hat, wird die Anhebung der Wertgrenzen aber ausschließlich für Zölle Anwendung finden. Eine entsprechende Angleichung der Einfuhrumsatzsteuervorschriften wird es in diesem Bereich nicht geben. Nach Artikel 22 der Richtlinie 83/181/EWG beträgt die Höchstgrenze für die Steuerbefreiung von eingeführten geringwertigen Gegenständen nach wie vor 22 Euro.

 

Die EUStBV (VSF Z 8051), die Dienstvorschrift "Sendungen mit geringem Wert" (VSF Z 08 04) sowie die Dienstvorschrift im Bereich Einfuhrumsatzsteuer sollen zu gegebener Zeit angepasst werden.