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Änderung des Embargos gegen Liberia (Stand: 28.06.2007)

Verordnung (EG) Nr. 719/2007 des Rates vom 25. Juni 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 234/2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen

gegenüber Liberia

 

Der gemeinsame Standpunkt 2004/137/GASP vom 10. Februar 2004 betreffend restriktive Maßnahmen gegenüber Liberia diente der Umsetzung der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (SRVN) mit der Resolution 1521(2003) gegenüber Liberia verfügten Maßnahmen und umfasste u.a. ein Verbot der Einfuhr von Rohdiamanten aus Liberia. Dieses Verbot erfuhr vor kurzem durch den gemeinsamen Standpunkt 2007/93/CFSP des Rates vom 12. Februar 2007 zur Änderung und Verlängerung des Gemeinsamen Standpunktes 2004/137/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Liberia eine Verlängerung um sechs Monate. Am 27. April 2007 verabschiedete der SRVN die Resolution 1753(2007). Darin wurde u.a. entschieden, die den Rohdiamantenhandel aus Liberia beschränkenden Maßnahmen aufzuheben. Daraufhin wurde Liberia mit Wirkung vom 4. Mai 2007 zum Zertifizierungssystem des sogenannten Kimberley- Prozesses zugelassen. Dementsprechend sollte Liberia als Teilnehmer in die Liste des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten aufgenommen werden.

 

Die Verordnung (EG) Nr. 234/2004 des Rates untersagt u.a. die Einfuhr von Rohdiamanten aus Liberia.

 

Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 234/2004, der die Einfuhr von Rohdiamanten aus Liberia in die Europäische Gemeinschaft untersagt, und Artikel 6 Absatz 3, der die Umgehung des Einfuhrverbots untersagt, sollten daher rückwirkend zum 27. April 2007 aufgehoben werden

 

Artikel 1

Artikel 6 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 234/2004 wird aufgehoben.