Hand mit virtuellen Nachrichten

13. Tätigkeitsbericht „Anti-Folter-Verordnung“ einsehbar

Auf der Website des BAFA kann der 13. Tätigkeitsbericht der Bundesrepublik Deutschland eingesehen werden. Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 – auch „Anti-Folter-Verordnung“ genannt – reglementiert die Ausfuhr bestimmter Produkte, die zur Vollstreckung von Todesstrafe, Folter und anderen unmenschlichen Behandlungen verwendet werden können.

Einen Überblick der Verordnung bietet ein BAFA-Merkblatt. Dazu gehören Hinweise zum Genehmigungsverfahren, Informationen zu Bußgeld- und Strafvorschriften sowie die Nennung zuständiger Kontaktstellen.

Quellenangaben

Anti-Folter-Verordnung

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Update und Grundlagen der Allgemeingenehmigungen
Aktuelle Ausfuhrvereinfachungen Deutschlands und der EU

Nächste Termine:

  • 22.04.2020 von 09:00 bis 16:30 Uhr

Exportkontrolle Fundamentals und Update 2020
Zollrecht kennen und beherrschen

Nächste Termine:

  • 24.04.2020 von 09:00 bis 16:30 Uhr

Kompaktwissen für Ausfuhrverantwortliche
Verantwortung beim Export – persönliche Haftung, Risiko, Organisation

Nächste Termine:

  • 20.04.2020 von 9:30 bis 16:30 Uhr

Selbstanzeige im Außenwirtschaftsrecht
Die rechtzeitige Meldung von Fehlern bewahrt Sie vor Sanktionen

Nächste Termine:

  • 20.04.2020 von 9:30 bis 16:30 Uhr