Auf der Website des BAFA kann der 13. Tätigkeitsbericht der Bundesrepublik Deutschland eingesehen werden. Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 – auch „Anti-Folter-Verordnung“ genannt – reglementiert die Ausfuhr bestimmter Produkte, die zur Vollstreckung von Todesstrafe, Folter und anderen unmenschlichen Behandlungen verwendet werden können.
Einen Überblick der Verordnung bietet ein BAFA-Merkblatt. Dazu gehören Hinweise zum Genehmigungsverfahren, Informationen zu Bußgeld- und Strafvorschriften sowie die Nennung zuständiger Kontaktstellen.
Quellenangaben
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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