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US-(Re-)Exportkontrollrecht: „Compliance Note“ von US-Behörden

Das US-Handelsministerium (U.S. Department of Commerce), das US-Finanzministerium (U.S. Department of the Treasury) und das US-Justizministerium (U.S. Department of Justice) haben eine gemeinsame „Compliance Note“ herausgegeben, die sich auf die Pflichten von Nicht-US-Personen und -Unternehmen zur Einhaltung der US-Sanktions- und Exportkontrollgesetze sowie auf die jüngsten Durchsetzungsmaßnahmen konzentriert (Stand 6. März 2024).

Das Informationspapier der o.g. US-Behörden fasst die vielfältigen Möglichkeiten zusammen, wie Nicht-US-Personen und -Unternehmen in Konflikt mit den US-Sanktions- und Exportkontrollgesetzen geraten können. Das US-(Re-)Exportkontrollrecht beansprucht eine sog. extraterritoriale Wirkung, d.h. auch außerhalb der USA stattfindende Auslandsgeschäfte können den US-Exportkontrollvorschriften unterfallen.

In der „Compliance Note“ betonen die US-Behörden, dass die Auswirkungen der US-Sanktions- und Exportkontrollgesetze auf die Geschäftstätigkeit von Nicht-US-Unternehmen sehr ernst zu nehmen sind. Globale Unternehmen und Unternehmen, die am internationalen Handel teilnehmen, sollten unbedingt über solide Compliance-Maßnahmen verfügen, um Verstöße gegen die US-Sanktions- oder Exportkontrollgesetze zu vermeiden, heißt es in der Mitteilung. Insbesondere sollten Unternehmen beispielsweise sicherstellen, dass Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen in Bezug auf US-Sanktionen und Exportkontrollen geschult sind.

Darüber hinaus sollten strenge interne Kontrollen und Verfahren für Zahlungen und Warenbewegungen vorhanden sein, an denen mehrere Parteien beteiligt sind, z. B. verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Vertreter. Unternehmen, die der Ansicht sind, dass sie möglicherweise gegen US-Sanktionen oder Exportkontrollgesetze verstoßen haben, wird in der „Compliance Note“ empfohlen, den möglichen Verstoß freiwillig bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

 

Quellenangaben

Obligations of foreign-based persons to comply with U.S. sanctions and export control law

U.S. Department of the Treasury

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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