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EU-Länder einigen sich auf Lieferkettengesetz

Am 15. März hat eine ausreichende Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten dem abgeschwächten Entwurf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zugestimmt. Mit der CSDDD bzw. dem EU-Lieferkettengesetz sollen Unternehmen für Verstöße gegen Arbeitnehmer-, Menschen- und Umweltrechte entlang ihrer Lieferkette zur Verantwortung gezogen werden.

So umfasst die CSDDD in ihrer neuesten Fassung nur noch EU- und Nicht-EU-Unternehmen sowie Muttergesellschaften mit mehr als 1.000 Beschäftigten (statt 500 Beschäftigten) und einem Umsatz von mindestens 450 Millionen Euro (statt ursprünglich 150 Millionen Euro). Darüber hinaus sieht die CSDDD in ihrer neuesten Fassung eine stufenweise Anwendung in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Umsatz vor. Auch dies war in der Vorgängerversion in dieser Form nicht enthalten.

Nach der formellen Verabschiedung durch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten tritt die Richtlinie am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Nach der endgültigen Verabschiedung auf EU-Ebene muss das EU-Lieferkettengesetz noch in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist damit zu rechnen, dass das bereits seit dem 1. Januar 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz entsprechend angepasst wird.

 

Quellenangaben

First green light to new bill on firms’ impact on human rights and environment

Corporate Sustainability Due Diligence and amending Directive (EU) 2019/1937 and Regulation (EU) 2023/2859

Europäische Kommission

Europäisches Parlament

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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