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Neue Unterlagencodierungen für Kupferschrott und Bruchglas

Bisher gibt es keine TARIC-Maßnahmen für bestimmte Arten von Kupferschrott bzw. Bruchglas. Daher wurden neue nationale Unterlagencodierungen geschaffen.

Es handelt sich dabei um folgende neue Unterlagencodierungen:

8GIZ „Konformitätserklärung (Kupferschrott) nach dem Muster in Anhang II i. V. m. Art. 4 (1) VO (EU) Nr. 715/2013 der Kommission vom 25. Juli 2013“

und

8GIY „Konformitätserklärung (Bruchglas) nach dem Muster in Anhang II i. V. m. Art. 4 (1) VO (EU) Nr. 1179/2012 der Kommission vom 10. Dezember 2012“

Mit der Ausstellung der Konformitätserklärung erklärt der Importeur oder Hersteller, dass die Sendung alle Kriterien der jeweiligen Abfallende-Verordnungen erfüllt. Die Konformitätserklärung ist in der Zollanmeldung zur Überführung der Waren in ein Zollverfahren mit der zutreffenden Unterlagencodierung C058, 8GIY oder 8GIZ anzumelden. Die Konformitätserklärung ist der Zollstelle nur vorzulegen, wenn sie von dieser zu Kontrollzwecken angefordert wird.
 

Quellenangaben

ATLAS-Teilnehmerinformation 0593/24

Informationstechnikzentrum Bund

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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