Spezial Russland- und Belarus-Sanktionen der EU WEBHZARUS260801
Ein Überblick über die jüngsten Entwicklungen, einschließlich des Maßnahmenpaketes „Aufrechterhaltung und Angleichung“
Als Antwort auf die kriegerische Auseinandersetzung in der Ukraine hat die EU ihre Sanktionen gegenüber Russland und Belarus erheblich verschärft. Seit Ende Februar 2022 hat sie hierzu über 150 Verordnungen und Beschlüsse in Kraft gesetzt.
Mit dem 21. Sanktionspaket hat die EU weitere umfangreiche Maßnahmen auf den Gebieten Energie, Finanzen und Handelspolitik ergriffen. Im Vordergrund stand die Festschreibung der Ölpreisobergrenze auf 44,10 US-Dollar bis Juli 2027. Transaktionsverbote für weitere Banken in Russland, aber auch in Drittländern wurden verfügt. Die Liste der Schiffe der russischen Schattenflotte wurde erheblich erweitert. Das Transaktionsverbot, das sich bisher nur auf Häfen und Flughäfen bezog wurde auf bestimmte Raffinerien erweitert.
Die EU hat einige Anhänge der VO (EU) 833/2014 geändert, insbesondere den Anhang VII („kleine Dual-Use-Liste“), und den Anhang XXI (Einnahmequellen für Russland). Bei den Ausfuhrverboten wurden Gegenstände und Technologien, die die Kampfeinsätze weiter stören und Russlands militärisch-industriellen Komplex schwächen, aufgenommen, u.a. bestimmte Metallpulver und Legierungen, die im russischen Luft- und Raumfahrtsektor und für die Drohnenproduktion verwendet werden, sowie Beschränkungen für verwandte Technologien (z. B. Störgeräte). Die Einfuhrverbote wurden vor allem im Bereich der Metallerzimporte erweitert. Alle deutschen Unternehmen sind gehalten, zu überprüfen, ob sie von den neu aufgenommenen Produkten betroffen sind.
Nach wie vor wichtig sind die Art. 12g und 12ga VO (EU) 833/2014. Danach sind Unternehmen verpflichtet, zur Vermeidung von Umgehungslieferungen bestimmte Vertragsklauseln bei Lieferungen an Drittländer vorzusehen. Von diesen Bestimmungen sind alle Unternehmen in der EU betroffen. Sie gelten auch für Unternehmen, die niemals Geschäfte mit Russland betrieben haben oder dies zwischenzeitlich aufgegeben haben. Darüber hinaus hat die EU weitere für die Unternehmenspraxis wichtige Maßnahmen ergriffen, um Umgehungsgeschäfte zu verhindern.
Die Vielzahl der Regularien, die die Sanktionspakete 8 bis 21 mit sich gebracht haben, hat dazu geführt, dass die Maßnahmen insgesamt sehr unübersichtlich und intransparent geworden sind. Das vorliegende Webinar möchte hierzu eine Orientierungshilfe für den Anwender geben, um sich im Dschungel der neuen Sanktionsvorschriften zurechtzufinden. Für viele Unternehmen, die sich in bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen zu russischen und belarussischen Empfängern befinden, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sie diese Altverträge noch erfüllen dürfen. Auch zu dieser Thematik gibt das Webinar einen Überblick.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- AWA Zertifikat
Ihr Nutzen
Auch nach Erlass der neuen Sanktionsmaßnahmen sind Geschäfte mit Russland- bzw. Belarus-Bezug weiterhin möglich, allerdings unter stark reduzierten Rahmenbedingungen. Das Webinar will mit einem Überblick über die Maßnahmen dazu beitragen, dass Sie die neuen rechtlichen Bestimmungen in vollem Umfang einhalten und so vor erheblichen Strafsanktionen geschützt werden.
Webinarschwerpunkte
- Übersicht über die vollständig neuen Verordnungen und Beschlüsse
- Übersicht über die Änderungen und Ergänzungen bereits bestehender Verordnungen und Beschlüsse
- Die neuen Sanktionsregularien im Einzelnen
- Die Altvertragsregeln
Ablaufplan
Den vorläufigen Ablaufplan für das Webinar können Sie sich hier herunterladen.
Lehrmethoden und Unterrichtszeit
- Präsentation
Das Webinar umfasst 3,5 Unterrichtsstunden.
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Vertreter von Unternehmen, die auch weiterhin mit Russland und/oder Belarus Handel treiben wollen (Vertrieb, Exportkontrolle, Finanz- und Rechnungswesen, Rechtsabteilung etc.) sowie an Unternehmensberater und Rechtsanwaltskanzleien.
Wichtige Hinweise
Vor der Schulung erhalten die Teilnehmenden Zugriff auf einen Online-Fragebogen, mit dem wir den individuellen Bedarf bei dieser Schulung gerne noch konkreter ermitteln möchten.
Vor, während und nach dem Webinar
Wie nehme ich an einem AWA-Webinar bzw. an einem Online-Termin teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.
Topics
- Exportkontrolle
Registration fee
From€ 399,00 plus 19% VAT.
included:
- Comprehensive training documentation
- Soft drinks and refreshments during breaks
- Lunch
- AWA Certificate
Place & Date
12.08.2026
Times
09:00–13:00 h
Possible lecturer
- Dr. Klaus PottmeyerRechtsanwalt // Essen
