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Zoll-Kompetenzrahmen der EU
Basis für die AWA-Zollfachkraft

Lehrgänge bzw. Schulungen im Zollbereich von privaten Lerndienstleistern, durch die Unternehmen bei erfolgreicher Teilnahme ihrer Mitarbeitenden die vom UZK geforderte praktische Befähigung im Zollbereich nachweisen könnten, sollten sich laut EU-Empfehlungen inhaltlich an den Anforderungen des „EU-Kompetenzrahmens für den Zoll“ orientieren.

Die AWA-Zollfachkraft basiert auf dem Zoll-Kompetenzrahmen der Europäischen Union. Er richtet sich an die öffentliche Verwaltung und Privatunternehmen sowie an Anbieter qualifizierter Weiterbildungen. Der Kompetenzrahmen beschreibt relevante Fachkenntnisse, die nachgewiesen werden sollten. Dabei sollen sich Beschäftigte in Unternehmen die Kenntnisse aneignen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Funktion (sogenannter Rollen) tatsächlich brauchen. Entwickelt wurde der Kompetenzrahmen laut EU-Website in Zusammen­arbeit mit Fachleuten der öffentlichen Verwaltung und der Privatwirtschaft der EU-Mitgliedstaaten (MS), der Weltzollorganisation (WCO) sowie wei­terer internationaler Quellen. Er richtet sich an die öffentliche Verwaltung und private Unternehmen sowie an Fachleute und Anbieter qualifizierter Weiterbildungen. Sämtliche Schulungen der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH orien­tie­ren sich am Zoll-Kompe­tenz­rahmen der Europäischen Union. Sie können also sicher sein, dass das ver­mittelte Wissen in den AWA-Schulungen auf Maßstäben beruht, die die EU in Sachen Zoll-Wissen vorgibt.