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AWA-Zollfachkraft Customs Specialist
Zoll-Weiterbildung für Zollsachbearbeiter

Das sagen Zollfachkräfte:

Mit der Weiterbildung „AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist“ wendet sich die AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE explizit an Zollsach­bear­beiter in Unternehmen, die Fachkenntnisse im Zollbereich und in der Außenwirtschaft erwerben, vertiefen und belegen möchten. Die Weiterbildung „AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist“ schließt mit einem institutsinternen Abschluss ab.

Durch kontinuierliche Weiterbildung können Sie der Zollverwaltung gegenüber einen Nachweis Ihrer Zollkompetenz erbringen. Laut Unionszollkodex muss die praktische oder berufliche Befähigung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit steht, nachgewiesen werden.

Die Zollverwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die Leit­linien zum AEO. Darin heißt es, dass sich private Bildungseinrichtungen auch am Zoll-Kompetenzrahmen der Europäischen Union für den privaten Sek­tor orientieren können. Dieses Instrument beruht auf Kernwerten, die nachgewiesen werden sollten, wenn ein Unternehmen mit Zollverwaltungen in der EU zu tun hat.

Für die Entwicklung des AWA-Abschlusses „AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist“ wurde der Zoll-Kompetenzrahmen der Europäischen Union zugrunde gelegt.
 

Wie erlange ich den Abschluss?

Um das institutsinterne Zertifikat „AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist“ zu erhalten, müssen Sie 15 absolvierte Seminartage bei der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE nachweisen können.

Es bleibt Ihnen überlassen, welche Seminare, Webinare oder Fernlehrgänge Sie aus dem AWA-Programm absolvieren möchten. Dadurch können Sie Ihren persönlichen Kenntnisstand und Ihr individuelles Wissensbedürfnis bei der Auswahl berücksichtigen. Die Schulungen müssen das EU Zoll-Recht zum Inhalt haben.

Weiterhin können fünf Tage aus dem Thema Exportkontrolle anerkannt werden. Sie können dazu aus folgenden Seminaren/Webinaren wählen: Exportkontrolle für Einsteiger, Exportkontrolle für Fortgeschrittene und Fernlehrgang Exportkontrolle.

Ausnahmen bilden Sonderveranstaltungen, wie zum Beispiel Konferenzen, das Insider Forum, der International VAT Summit, Diskussionsforen etc. Diese finden keine Berücksichtigung beim Abschluss.

Fernlehrgänge werden mit 0,7 Seminartagen pro Lehrbrief, 60- und 90-Minuten-Webinare mit 0,1 Seminartagen, halbtägige Webinare mit 0,5 Seminartagen, eintägige Schulungen mit einem Seminartag, mehrtägige Schulungen mit 1 bis 5 Seminartagen (je nach Dauer) berücksichtigt. Eintägige Inhouse Trainings der AWA werden mit einem Seminartag, halbtägige Trainings mit 0,5 Seminartagen berücksichtigt.

Werden in der Vergangenheit absolvierte AWA-Schulungen anerkannt?

Wenn Sie in den vergangenen 10 Jahren an AWA-Schulungen teilgenommen haben, erkennen wir diese im Hinblick auf den institutsinternen Abschluss „AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist“ an.

Die Voraussetzung zur Anerkennung ist, dass die Schulungen auch das Recht des Unionszollkodexes abbilden. Dies können Sie wie folgt prüfen: Weiterbildungen, die auf dem Zertifikat nachweisen, dass die Schulungsinhalte auf dem UZK basieren oder Weiterbildungen, die ab dem 01.05.2016 besucht worden sind. Weisen Ihre in der Vergangenheit besuchten Seminare nicht die geforderten Schulungsinhalte aus oder liegen zeitlich vor dem 01.05.2016, können Sie das geforderte UZK-Wissen durch den Besuch der Schulung Zoll Refresher nachholen.

Warum? Wenn man im Zollbereich tätig ist, ist aktuelles Wissen zum UZK zwingend erforderlich! Indem Sie die Schulung Zoll Refresher besuchen oder besucht haben, belegen Sie Ihr Wissen über die derzeitige Rechtslage.

Zielgruppe

Die AWA-Weiterbildung spricht explizit Zollsachbearbeiter in Unternehmen an, die Fachkenntnisse im Zollbereich erwerben, vertiefen und gegenüber Arbeitgebern und Behörden belegen möchten. 

Zertifikat

Die Weiterbildung „AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist“ schließt mit einem institutsinternen Abschluss ab. Das Zertifikat ist ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig.

Wie verlängere ich den Zollfachkraft-Status nach der dreijähringen Gültigkeit?

Zollfachkraft-Status verlängern

 

Wichtige Infos auf einen Blick

Fragen und Antworten
Info-Flyer AWA-Zollfachkraft
Info-Video Zollfachkraft
Zollkompetenzrahmen für die EU
Wie verlängern Sie den Zollfachkraft-Status?

Abschluss/Verlängerung beantragen

Antrag stellen und Zertifikate einreichen

Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzung für den Abschluss oder die Verlängerung der AWA-Zollfachkraft // AWA Customs Specialist erfüllen. Ihr Zertifikat senden wir Ihnen zu. Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht.

Kontakt bei Fragen

Tanja Glaß

Leitung freie Seminare
Zoll Warenursprung und Präferenzen

T +49.251.83 275 06
tanja.glass@awa-seminare.de