LKW und Flugzeug

Spezial Zolllager und vorübergehende Verwahrung online

Lagermöglichkeiten von Nicht-Unionsware/Kostenersparnis durch Lagerung und Verwaltung

Im Zolllagerverfahren können an bestimmten zugelassenen Orten oder in Lagereinrichtungen im Zollgebiet der Union Waren grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gelagert werden, ohne dass für diese Waren Einfuhrabgaben erhoben oder bestimmte handelspolitische Maßnahmen angewendet werden.

Bei Zolllagern handelt es sich um von den Zollbehörden zugelassene Räumlichkeiten und besondere Stätten, die unter zollamtlicher Überwachung stehen. Die Überführung von Nicht-Unionswaren in das Zolllagerverfahren und dessen Beendigung sind auch im Rahmen des Automatisierten Tarif- und Lokalen Zollabwicklungssystems (ATLAS) möglich. Zudem besteht seit der UZK-Einführung nun die Möglichkeit, die Waren bis zu 90 Tage in der vorübergehenden Verwahrung zu lagern. Damit stellt sich für die Wirtschaftsbeteiligten die Frage, welches Verfahren zur Lagerung im Unternehmen genutzt werden soll. Außerdem ist es für viele Unternehmen wichtig, die Lagerung mit anderen Verfahrensprozessen, wie der Produktion, zu verbinden.

Vor allem die Vorgaben des Vertrags von Lissabon, Basisrechtsakte, wie der Zollkodex mittels delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte umzusetzen ist, wurden in den UZK eingearbeitet. Die damit seit dem 1. Mai 2016 verbundenen Änderungen für das Zolllagerverfahren und die vorübergehende Verwahrung behandelt das Webinar intensiv.

Als Präsenzveranstaltung

Dieses Webinar bieten wir außerdem als Präsenztermin an:

Zolllager und vorübergehende Verwahrung

Ihr Nutzen

Das Webinar vermittelt Ihnen komprimiert das gesamte Zolllagerrecht sowie die vorübergehende Verwahrung unter Berücksichtigung der rechtlichen Änderungen des Unionszollkodex.

Webinarschwerpunkte

  • Grundsätze und Funktion des Zolllagerverfahrens als besonderes Verfahren sowie der vorübergehenden Verwahrung nach UZK mit Abgrenzung zur Freizone bzw. zu Freihäfen
  • Bewilligungsverfahren: Antrag // Voraussetzungen // Inhalt der Bewilligung // Ablehnung, Rücknahme und Widerruf
  • Zolllager vs. vorübergehende Verwahrung: Verantwortlichkeiten // Übliche Behandlungen // Vorübergehendes Entfernen // Lagerung mit Unionsware // Bestandsaufzeichnungen
  • Beendigung der Verfahren: Überführung in ein anderes Zollverfahren // Beendigung durch Zerstörung, Aufgabe zu Gunsten der Staatskasse oder Wiederausfuhr
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nutzung des Zolllagerverfahrens und der vorübergehenden Verwahrung
  • Nutzung des Zolllagerverfahrens in Verbindung mit anderen besonderen Verfahren, z.B. die Aktive Veredelung im Rahmen der Zollprozesse von Industrie- und Handelsunternehmen

Sie können sich hier den vorläufigen Ablaufplan für das Webinar herunterladen.

Lehrmethoden/-material und Unterrichtszeit

  • Präsentation
  • Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
  • Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
  • Einzelarbeit
  • Arbeiten mit Gesetzestexten

Eingesetztes Lehrmaterial

  • Gesetzestexte, Auszüge aus:
    • UZK-VO, UZK-DelVO, UZK-DVO, UZK-TDA
  • Sonstige Dokumente
    • (Muster-)Formulare

Das Webinar umfasst 5,25 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Wirtschaftsbeteiligte, die die Vorteile des Zolllagerverfahrens und der vorübergehenden Verwahrung nutzen oder nutzen wollen und sich über die Änderungen angesichts des UZK sowie über die Möglichkeiten der Überführung von Waren in die Verfahren informieren möchten.

Wichtige Hinweise

Bringen Sie sich mit ein: Wir freuen uns über Fallbeispiele aus Ihrem Unternehmensalltag. Bitte reichen Sie Ihre Fallbeispiele bis spätestens zwei Wochen vor Webinarbeginn über folgende Mail ein: info@awa-seminare.de

Vor, während und nach dem Webinar

Vor dem Webinar

Bitte lesen Sie die Systemanforderungen und lassen Sie diese von Ihrer IT prüfen. Bitte führen Sie einen Systemtest durch. Informationen hierzu finden Sie an dieser Stelle.

Melden Sie sich nach dem erfolgreichen Systemtest bitte über die AWA-Website zu Ihrem Webinar an. Kurz nach der Webinaranmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und anschließend eine Anmeldebestätigung per E-Mail.

Ein bis zwei Werktage vor dem Webinar erhalten Sie eine E-Mail mit einem Zugangslink zu Ihrem Webinar sowie zur AWA-Cloud. Aus der AWA-Cloud können Sie sich die Schulungsunterlagen zum Webinar schnell und unkompliziert im PDF-Format herunterladen.

Klicken Sie einige Minuten vor dem offiziellen Beginn des Webinars auf den Zugangslink. Sie gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald unsere Dozentin/unser Dozent die Übertragung und somit das Webinar startet, nehmen Sie automatisch an dem Webinar teil.


Während des Webinars

Über eine Chatfunktion haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit der Dozentin/dem Dozenten zu kommunizieren. Bei bestimmten Webinaren ist auch die Kommunikation über das Mikrofon/Telefon mit der Dozentin/dem Dozenten möglich.

Unsere Dozentin/unser Dozent zeigt die Präsentation live. In der Regel können Sie auch die Dozentin/den Dozenten per Livestream sehen.

Die Pausenzeiten können Sie dem Ablaufplan entnehmen.


Nach dem Webinar

Nach dem Webinar erhalten Sie Ihr Teilnahmezertifikat per E-Mail.

Außerdem erhalten Sie von uns einen Link zu einem Online-Fragebogen, in dem Sie Ihr Webinar bewerten können.

Auch nach dem Webinar sind wir für Sie da: Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns!

Themengebiete

  • Zoll

Teilnahmegebühr

Ab€ 479,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

Bewertung

4.67
(9 Bewertungen)

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