LKW und Flugzeug

Spezial US-Exportkontrollrecht: Re-Exportkontrolle nach China, Russland, Venezuela, Myanmar

Anpassung des Part 744.21 EAR

In den letzten zwölf Monaten hat das BIS die seit 2020 geltenden Restriktionen für (Re-)Exporte an vermeintliche „militärische Endverwender“ erweitert. Die Regel gilt nun für fünf Länder (China, Kambodscha, Myanmar, Russland und Venezuela).  Auch die diesbezügliche Orientierungshilfe (Guidance) vom Bureau of Industry and Security (BIS) wurde 2021 aktualisiert. Die MEU Regel (unter die auch zivile Endverwender fallen können) gilt als eine der wichtigsten Verschärfungen der Export Administration Regulations (EAR). Am 26. November 2021 erweiterte das BIS die sogenannte „Military End User (MEU) List“.

Politischer Hintergrund der neuen Änderungen ist nach wie vor das Ziel, der militärisch-zivilen Integration von US-Gütern in den vorgenannten Ländern entgegenzusteuern. Die neuen Restriktionen sind für deutsche, österreichische und Schweizer Unternehmen relevant, die EAR-kontrollierte Waren, Software und Technologie in diese Länder liefern.

§ 744.21 gilt seit 2007 und war schon immer eine „gefährliche“ Sondervorschrift. Sie beschränkt die Ausfuhr und Weitergabe bestimmter Produkte und Technologien, die den EAR unterliegen und normalerweise aufgrund der Export Control Classification Number (ECCN), z.B. ECCN 3A999, 4A994, 5A992, oder 5D992, keiner BIS-Genehmigung nach China, Russland, Venezuela oder Myanmar bedürften. Hat man Anhaltspunkte, dass das Produkt oder die Technologie für eine „militärische Endverwendung“ oder von einem „militärischen Endverwender” verwendet wird, benötigt man (bereits seit Jahren) eine BIS-Genehmigung. BIS hat nun beide Begriffe weit ausgedehnt. Beispielsweise fallen unter den Begriff des „militärischen Endverwenders” nicht nur wie bisher das Militär, die Geheimdienste und die Bundespolizei, sondern auch „any person or entity whose actions or functions are intended to support ‘military end uses’.” Laut BIS greift diese Vorschrift beispielsweise bei Ausfuhren ohne militärische Endverwendung, nur weil der chinesische Kunde auf seiner Webseite angibt oder aus Medienberichten hervorgeht, dass der Kunde in chinesische Rüstungsprojekte involviert ist. Die neue Auffangbestimmung lässt viele Fragen offen. Allerdings hat BIS in den letzten Wochen in virtuellen Meetings und separaten Anrufen einige wichtige Grundsatzfragen geklärt.

Ihr Nutzen

Im Webinar werden die verschärfte Military End User / Military End Use (MEU) Regel, die Due Diligence Anforderungen, neueste (unveröffentlichte) Praxishinweise des BIS und die Auswirkungen für nicht-amerikanische Unternehmen detailliert erklärt. Die Referentin wird auch strategische Überlegungen (eigene Due Diligence, Genehmigungsantrag oder Request for an Advisory Opinion) und mehrere Fallbeispiele besprechen.

Webinarschwerpunkte

  • Verschärfung der Re-Exportkontrollen nach China (einschließlich Hongkong), Kambodscha, Myanmar, Russland und Venezuela
  • Grundaspekte des § 744.21 der EAR – Schritt-für-Schritt-Besprechung der erweiterten Regel
  • Die Bedeutung des Grundsatzes „subject to the EAR“ und die Anwendung/Dokumentierung der De-Minimis-Regel
  • Die Reichweite des Anhangs 2 zu Part 744 der EAR
  • Die Military End User (MEU) List im neuen Supplement Nr. 7 to Part 744 der EAR
  • Strategische Fragen bzgl. der Produktklassifizierung
  • Updates vom BIS; Genehmigungsanträge
  • Anforderungen an die betriebseigene Due Diligence
  • Dokumentation und Arbeitsanweisungen
  • Fallbeispiele

Lehrmethoden und Unterrichtszeit

  • Präsentation
  • Dozenten bringen Fallbeispiele ein

Das Webinar umfasst 2 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Exportkontrollbeauftragte und -verantwortliche sowie Mitarbeitende in Compliance- oder Rechtsabteilungen.

Sonstige Hinweise

Die US-Gesetzestexte werden in englischer Sprache verwendet.

Vor, während und nach dem Webinar

Wie nehme ich an einem AWA-Webinar oder einer Online-Besprechung teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.

Themengebiete

  • US-Exportkontrollrecht
  • Exportkontrolle

Teilnahmegebühr

Ab€ 299,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

Bewertung

4.55
(7 Bewertungen)

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