Webinar Spezial US-Exportkontrollrecht: Re-Exportkontrolle nach China, Russland, Venezuela, Myanmar
Anpassung des Part 744.21 EAR
In den letzten zwölf Monaten hat das BIS die seit 2020 geltenden Restriktionen für (Re-)Exporte an vermeintliche „militärische Endverwender“ erweitert. Die Regel gilt nun für fünf Länder (China, Kambodscha, Myanmar, Russland und Venezuela). Auch die diesbezügliche Orientierungshilfe (Guidance) vom Bureau of Industry and Security (BIS) wurde 2021 aktualisiert. Die MEU Regel (unter die auch zivile Endverwender fallen können) gilt als eine der wichtigsten Verschärfungen der Export Administration Regulations (EAR). Am 26. November 2021 erweiterte das BIS die sogenannte „Military End User (MEU) List“.
Politischer Hintergrund der neuen Änderungen ist nach wie vor das Ziel, der militärisch-zivilen Integration von US-Gütern in den vorgenannten Ländern entgegenzusteuern. Die neuen Restriktionen sind für deutsche, österreichische und Schweizer Unternehmen relevant, die EAR-kontrollierte Waren, Software und Technologie in diese Länder liefern.
§ 744.21 gilt seit 2007 und war schon immer eine „gefährliche“ Sondervorschrift. Sie beschränkt die Ausfuhr und Weitergabe bestimmter Produkte und Technologien, die den EAR unterliegen und normalerweise aufgrund der Export Control Classification Number (ECCN), z.B. ECCN 3A999, 4A994, 5A992, oder 5D992, keiner BIS-Genehmigung nach China, Russland, Venezuela oder Myanmar bedürften. Hat man Anhaltspunkte, dass das Produkt oder die Technologie für eine „militärische Endverwendung“ oder von einem „militärischen Endverwender” verwendet wird, benötigt man (bereits seit Jahren) eine BIS-Genehmigung. BIS hat nun beide Begriffe weit ausgedehnt. Beispielsweise fallen unter den Begriff des „militärischen Endverwenders” nicht nur wie bisher das Militär, die Geheimdienste und die Bundespolizei, sondern auch „any person or entity whose actions or functions are intended to support ‘military end uses’.” Laut BIS greift diese Vorschrift beispielsweise bei Ausfuhren ohne militärische Endverwendung, nur weil der chinesische Kunde auf seiner Webseite angibt oder aus Medienberichten hervorgeht, dass der Kunde in chinesische Rüstungsprojekte involviert ist. Die neue Auffangbestimmung lässt viele Fragen offen. Allerdings hat BIS in den letzten Wochen in virtuellen Meetings und separaten Anrufen einige wichtige Grundsatzfragen geklärt.
Ihr Nutzen
Im Webinar werden die verschärfte Military End User / Military End Use (MEU) Regel, die Due Diligence Anforderungen, neueste (unveröffentlichte) Praxishinweise des BIS und die Auswirkungen für nicht-amerikanische Unternehmen detailliert erklärt. Die Referentin wird auch strategische Überlegungen (eigene Due Diligence, Genehmigungsantrag oder Request for an Advisory Opinion) und mehrere Fallbeispiele besprechen.
Webinarschwerpunkte
- Verschärfung der Re-Exportkontrollen nach China (einschließlich Hongkong), Kambodscha, Myanmar, Russland und Venezuela
- Grundaspekte des § 744.21 der EAR – Schritt-für-Schritt-Besprechung der erweiterten Regel
- Die Bedeutung des Grundsatzes „subject to the EAR“ und die Anwendung/Dokumentierung der De-Minimis-Regel
- Die Reichweite des Anhangs 2 zu Part 744 der EAR
- Die Military End User (MEU) List im neuen Supplement Nr. 7 to Part 744 der EAR
- Strategische Fragen bzgl. der Produktklassifizierung
- Updates vom BIS; Genehmigungsanträge
- Anforderungen an die betriebseigene Due Diligence
- Dokumentation und Arbeitsanweisungen
- Fallbeispiele
Lehrmethoden und Unterrichtszeit
- Präsentation
- Dozenten bringen Fallbeispiele ein
Das Webinar umfasst 2 Unterrichtsstunden.
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Exportkontrollbeauftragte und -verantwortliche sowie Mitarbeitende in Compliance- oder Rechtsabteilungen.
Sonstige Hinweise
Die US-Gesetzestexte werden in englischer Sprache verwendet.
Vor, während und nach dem Webinar
Vor dem Webinar
Bitte lesen Sie die Systemanforderungen und lassen Sie diese von Ihrer IT prüfen. Bitte führen Sie einen Systemtest durch. Informationen hierzu finden Sie an dieser Stelle.
Melden Sie sich nach dem erfolgreichen Systemtest bitte über die AWA-Website zu Ihrem Webinar an. Kurz nach der Webinaranmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und anschließend eine Anmeldebestätigung per E-Mail.
Ein bis zwei Werktage vor dem Webinar erhalten Sie eine E-Mail mit einem Zugangslink zu Ihrem Webinar sowie zur AWA-Cloud. Aus der AWA-Cloud können Sie sich die Schulungsunterlagen zum Webinar schnell und unkompliziert im PDF-Format herunterladen.
Klicken Sie einige Minuten vor dem offiziellen Beginn des Webinars auf den Zugangslink. Sie gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald unser Dozent die Übertragung und somit das Webinar startet, nehmen Sie automatisch an dem Webinar teil.
Während des Webinars
Über eine Chatfunktion haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit dem Dozenten zu kommunizieren. Bei bestimmten Webinaren ist auch die Kommunikation über das Mikrofon/Telefon mit dem Dozenten möglich.
Unser Dozent zeigt die Präsentation live. In der Regel können Sie auch den Dozenten per Livestream sehen.
Nach dem Webinar
Nach dem Webinar erhalten Sie Ihr Teilnahmezertifikat per E-Mail.
Außerdem erhalten Sie von uns einen Link zu einem Online-Fragebogen, in dem Sie Ihr Webinar bewerten können.
Auch nach dem Webinar sind wir für Sie da: Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns!
Themengebiete
- US-Exportkontrollrecht
- Exportkontrolle
Teilnahmegebühr
Ab€ 299,00 zzgl. 19% USt.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- AWA Zertifikat als PDF-Datei
Bewertung
Webinarempfehlungen
Eine optimale Ergänzung bietet/n Ihnen diese/s Webinar/e: