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Webinar Spezial US-Exportkontrollrecht: EAR License Exceptions – Allgemeingenehmigungen der EAR

Wann dürfen (und sollten) deutsche Unternehmen Allgemeingenehmigungen der EAR anwenden?

Das Jahr 2021 brachte zahlreiche Änderungen der Export Administration Regulations (EAR), auch im Bereich der Allgemeingenehmigungen. Außerdem stehen Änderungen zur License Exception STA an, sowie die Einführung der neuen License Exception „Authorized Cybersecurity Exports (ACE)“. Deutsche Unternehmen, die Produkte verkaufen, die den EAR unterfallen, müssen wissen, wann eine EAR-Genehmigung erforderlich ist. Ebenso wichtig ist es, die Allgemeingenehmigungen der EAR zu kennen und sicher anzuwenden, um effizienter und schneller an Kunden liefern zu können. Die EAR bieten etliche Allgemeingenehmigungen. Viele Unternehmen nutzen sie nicht. Sie beantragen eine Genehmigung beim Bureau of Industry and Security (BIS), selbst wenn eine Allgemeingenehmigung verfügbar ist, weil sie den Komfortfaktor einer schriftlichen Lizenz bevorzugen. Andere Unternehmen lehnen den Auftrag stattdessen einfach ab, weil die Einholung einer Genehmigung beim BIS zu umständlich erscheint.

Manche Allgemeingenehmigungen, wie beispielsweise die License Exception GBS, sind überraschend einfach anzuwenden. Andere, wie die License Exception STA, sind bei der ersten Anwendung etwas mühsam, können dann aber beim nächsten Wiederholungsfall routiniert angewendet werden. Bei Reexporten (oder inländischen Transfers) von Entschlüsselungshardware und -software, die der EAR unterfallen, kommt man nicht an der License Exception ENC vorbei. Mit der License Exception ENC muss man in diesen Fällen umgehen können, um einerseits den US-Vertragspartner zu verstehen, der eine ENC-Variante angibt, und andererseits selbst einen Genehmigungsantrag für ENC-Produkte beim BIS einreichen zu können.

Dieses Webinar ist für Einsteiger und für Kenner der US-Exportkontrolle gedacht. Für Exportkontrollbeauftragte, die EAR-Allgemeingenehmigungen bereits kennen und anwenden, stellt dieses Webinar nicht nur eine hilfreiche Wiederholung dar. Es werden auch die neuesten BIS-Änderungen durchgenommen, wie beispielsweise die baldige Abschaffung der License Exception CIV und deren Auswirkung sowie die geplanten Änderungen bezüglich der License Exception APR.

Ihr Nutzen

Im Webinar erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Allgemeingenehmigungen der EAR. Sie lernen anhand von Fallbeispielen, welche Allgemeingenehmigungen deutsche Unternehmen nutzen können und wie diese systematisch geprüft werden. Sie erfahren auch, wann Allgemeingenehmigungen wegen bestimmter Endverwender- und Endverwendungsbeschränkungen nicht genutzt werden dürfen. Abschließend wird die Implementierung effektiver interner Verfahren zur Anwendung der Allgemeingenehmigungen der EAR besprochen.

Webinarschwerpunkte

  • Grundaspekte der Allgemeingenehmigungen der EAR
  • ECCN-spezifische Allgemeingenehmigungen (GBS, LVS, ENC)
  • Situationsspezifische Allgemeingenehmigungen (RPL, TMP, APR, STA, GOV)
  • Allgemeingenehmigungen für Technology und Software (TSU, TSR, ENC, TMP)
  • Die neue Allgemeingenehmigung „Authorized Cybersecurity Exports (ACE)“
  • Beschränkungen
  • Innerbetriebliche Umsetzung

Lehrmethoden und Unterrichtszeit

  • Präsentation
  • Teilnehmer bringen Fallbeispiele ein
  • Dozenten bringen Fallbeispiele ein
  • Arbeiten mit Gesetzestexten

Das Webinar umfasst 2 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Export- und Complianceverantwortliche, die für die Einhaltung des US-Exportkontrollrechts im Unternehmen mitverantwortlich sind.

Ihre Live-Dozentin

Alexandra López-Casero, Boston, Washington, D.C. // Partnerin, Nixon Peabody LLP

Vor, während und nach dem Webinar

Vor dem Webinar

Bitte lesen Sie die Systemanforderungen und lassen Sie diese von Ihrer IT prüfen. Bitte führen Sie einen Systemtest durch. Informationen hierzu finden Sie an dieser Stelle.

Melden Sie sich nach dem erfolgreichen Systemtest bitte über die AWA-Website zu Ihrem Webinar an. Kurz nach der Webinaranmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und anschließend eine Anmeldebestätigung per E-Mail.

Ein bis zwei Werktage vor dem Webinar erhalten Sie eine E-Mail mit einem Zugangslink zu Ihrem Webinar sowie zur AWA-Cloud. Aus der AWA-Cloud können Sie sich die Schulungsunterlagen zum Webinar schnell und unkompliziert im PDF-Format herunterladen.

Klicken Sie einige Minuten vor dem offiziellen Beginn des Webinars auf den Zugangslink. Sie gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald unser Dozent die Übertragung und somit das Webinar startet, nehmen Sie automatisch an dem Webinar teil.


Während des Webinars

Über eine Chatfunktion haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit dem Dozenten zu kommunizieren. Bei bestimmten Webinaren ist auch die Kommunikation über das Mikrofon/Telefon mit dem Dozenten möglich.

Unser Dozent zeigt die Präsentation live. In der Regel können Sie auch den Dozenten per Livestream sehen.


Nach dem Webinar

Nach dem Webinar erhalten Sie Ihr Teilnahmezertifikat per E-Mail.

Außerdem erhalten Sie von uns einen Link zu einem Online-Fragebogen, in dem Sie Ihr Webinar bewerten können.

Auch nach dem Webinar sind wir für Sie da: Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns!

Themengebiete

  • US-Exportkontrollrecht
  • Exportkontrolle

Teilnahmegebühr

Ab€ 299,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • AWA Zertifikat als PDF-Datei

Bewertung

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