LKW und Flugzeug

Spezial Selbstanzeige und Offenlegungen im Außenwirtschaftsrecht

Die rechtzeitige Meldung von Fehlern bewahrt Sie vor Sanktionen

Selbst erkannte Fehler bei Exportvorgängen rechtzeitig und freiwillig offenzulegen, ist ein wirksames Mittel, um Bußgelder gegen die Geschäftsführung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Unternehmen zu verhindern.

Immer mehr Unternehmen führen interne Kontrollsysteme (IKS) und Interne Compliance Programme (ICP) im Zoll- und Exportkontrollbereich ein. Die neue EU-Dual-Use-VO 2021/821 stellt stärker auf das Vorhandensein eines ICP ab – das motiviert Unternehmen nun noch mehr, das Thema umfassend in den Blick zu nehmen. Bei internen Reviews treten regelmäßig Ablaufdefizite aus der Vergangenheit zutage. ICP enthalten daher häufiger denn je auch Monitoringaspekte und Empfehlungen zum Umgang mit selbst erkannten Verstößen. Derartige Compliancebemühungen privilegiert das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und bietet die Möglichkeit, bestimmte bußgeldbefreiende Meldungen bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten gegenüber dem Hauptzollamt abzugeben. Aber nicht alles kann sanktionsbefreit offengelegt werden. Der Kreis der privilegierten Maßnahmen ist begrenzt. Daher spricht man hier von einem Offenlegungsprivileg, statt von einer straffbefreienden Selbstanzeige, wie z. B. im Steuerrecht.

Ausfuhrverantwortliche, Exportkontrollbeauftragte und Zollverantwortliche in deutschen Unternehmen sowie deren Zollberater sollten die Voraussetzungen und Möglichkeiten des in § 22 Abs. 4 AWG enthaltenen „Offenlegungsprivilegs“ kennen. Hierzu hat das BMF einen Erlass veröffentlicht, der zahlreiche Klarstellungen und Hinweise enthält, wie das BMF und die ihm nachgeordneten Behörden mit solchen „Offenlegungen“ umzugehen haben und wie diese zu bewerten sind.

Ihr Nutzen

Im Webinar erfahren Sie, welche Vorteile die Offenlegung Ihnen bringen kann und wann sie möglich und sinnvoll ist.

schwerpunkte

  • Welche Verstöße sind vom Offenlegungsprivileg erfasst?
  • Beispiele von Fehlern aus der Praxis – „Case Studies“ (Codierungen, Zollanmeldungen, BAFA-Verfahren bei Meldungen und Registrierungen etc.)
  • Was sollte ein Unternehmen veranlassen, wenn ein Verstoß festgestellt wird?
  • Was sind die Voraussetzungen einer wirksamen Offenlegung, bzw. „Selbstanzeige“?
  • Bis zu welchem Zeitpunkt ist eine Meldung beim Hauptzollamt wirksam?
  • Welche Vorteile bringt die freiwillige Offenlegung dem Unternehmen, der Geschäftsleitung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
  • Wie lassen sich weitere Verstöße verhindern?

Lehrmethoden und Unterrichtszeit

  • Präsentation
  • Teilnehmer bringen Fallbeispiele ein
  • Dozenten bringen Fallbeispiele ein
  • Arbeiten mit Gesetzestexten
  • Livechat (nach dem Webinar)

Das Webinar umfasst 1,5 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Ausfuhrverantwortliche, Exportkontrollbeauftragte, Zollbeauftragte und alle Personen, die mit Ausfuhrvorgängen im Unternehmen befasst sind, sowie an Berater, die in diesem Feld tätig sind. Während des Webinars können Fragen gestellt werden, die der Dozent unmittelbar in seinem Vortrag und/oder in einer anschließenden Diskussionsrunde berücksichtigt.

Vor, während und nach dem Webinar

Wie nehme ich an einem AWA-Webinar oder einer Online-Besprechung teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.

Themengebiete

  • Exportkontrolle

Teilnahmegebühr

Ab€ 249,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

Bewertung

4.66
(97 Bewertungen)