LKW und Flugzeug

Webinar Spezial Exportkontrolle und Academia

Grundlagen für die Exportkontrolle in Wissenschaft und Forschung

Gerade für Hochschulen und andere akademische Einrichtungen stellen die exportkontrollrechtlichen Anforderungen eine große Herausforderung dar. Exporte von Gütern, Wissenstransfer, Datentransfer oder auch die Mitnahme von Gepäck auf Dienstreisen sind nur ein paar Sachverhalte, die ggf. genehmigungspflichtig oder sogar verboten sein könnten. Hochschulen und andere akademische Einrichtungen müssen gewährleisten, dass Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht weitestgehend ausgeschlossen sind. Hierzu gilt es entsprechende Organisationseinheiten und Strukturen aufzubauen, aber auch Prozesse zu implementieren und Dienstanweisungen zu erstellen. Für Hochschulen stellt die Exportkontrolle im Vergleich zu Wirtschaftsunternehmen aufgrund der dezentralen Ausrichtung und eines nahezu unendlichen Portfolios an möglichen Waren eine besonders anspruchsvolle Aufgabe dar. Verstöße gegen exportkontrollrechtliche Beschränkungen können mit empfindlichen Freiheits- und Geldstrafen, aber auch Bußgeldern sanktioniert werden, von denen die Leitungsebene, Führungskräfte und Mitarbeitende, aber auch die Einrichtung selbst, betroffen sein können. Internationale Forschungsprojekte mit Dienstreisen in das Ausland, der Umgang mit neuesten Technologien und Industrieprojekte mit ausländischen Partnern erfordern eine besonders hohe Sensibilität aller akademischen Mitarbeitenden.

Die Mitarbeitenden müssen prüfen, ob bestimmte Waren oder Technologien in der Ausfuhrliste benannt sind und ob beim Export Genehmigungspflichten vorliegen. Ein Export umfasst nicht nur das Verbringen von Waren, sondern auch den Versand per E-Mail oder die Bereitstellung von Daten zum Download. Gelistete, also verbotene Empfänger, Händler, Forschungspartner, Drittmittelgeber usw. müssen identifiziert und ggf. gesperrt werden. Auch sind bestimmte Endverwendungen und Konstruktionen (z. B. militärisch/nuklear) z. B. bei Forschungskooperationen rechtzeitig festzustellen und Lieferungen in von Embargos betroffene Länder zu kontrollieren und sensibel zu handhaben.

Ihr Nutzen

Das Webinar gibt Ihnen einen ersten Überblick über die Grundlagen des Exportkontrollrechts und zeigt die speziellen Anforderungen an akademische Einrichtungen. Sie lernen Organisationsregeln für Forschungseinrichtungen kennen und Ihnen werden genehmigungspflichtige Handlungen und Sachverhalte aus dem akademischen Bereich aufgezeigt, die der Exportkontrolle unterfallen könnten.

Webinarschwerpunkte

  • Einführung in die Systematik und Struktur des Exportkontrollrechts
  • Überblick über genehmigungspflichtige Handlungen an akademischen Einrichtungen
  • Umgang mit den Embargoverordnungen
  • Herausforderung der Klassifizierung von Gütern im akademischen Bereich
  • Umgang mit gelisteter Technologie/Software
  • Exportkontrolle bei internationalen Forschungsprojekten

Sie können sich hier den vorläufigen Ablaufplan für das Webinar herunterladen.

Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit

  • Präsentation
  • Arbeiten mit Gesetzestexten

Eingesetztes Lehrmaterial

  • Gesetzestexte, Auszüge aus:
    • AWG, AWV
    • EU-Dual-Use-Verordnung (EU-VO 821/2021)
  • Sonstige Dokumente
    • Merkblätter, die von Behörden herausgegeben werden

Das Webinar umfasst 3 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Mitarbeitende aus Universitäten und anderen akademischen Einrichtungen, die für die Durchführung von Zoll- und Exportvorgängen verantwortlich sind (und an solche, die es noch werden sollen/wollen), sowie an wissenschaftliche Mitarbeitende, die regelmäßig mit internationalen Forschungspartnern agieren. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Vor, während und nach dem Webinar

Vor dem Webinar

Bitte lesen Sie die Systemanforderungen und lassen Sie diese von Ihrer IT prüfen. Bitte führen Sie einen Systemtest durch. Informationen hierzu finden Sie an dieser Stelle.

Melden Sie sich nach dem erfolgreichen Systemtest bitte über die AWA-Website zu Ihrem Webinar an. Kurz nach der Webinaranmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und anschließend eine Anmeldebestätigung per E-Mail.

Ein bis zwei Werktage vor dem Webinar erhalten Sie eine E-Mail mit einem Zugangslink zu Ihrem Webinar sowie zur AWA-Cloud. Aus der AWA-Cloud können Sie sich die Schulungsunterlagen zum Webinar schnell und unkompliziert im PDF-Format herunterladen.

Klicken Sie einige Minuten vor dem offiziellen Beginn des Webinars auf den Zugangslink. Sie gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald unsere Dozentin/unser Dozent die Übertragung und somit das Webinar startet, nehmen Sie automatisch an dem Webinar teil.


Während des Webinars

Über eine Chatfunktion haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit der Dozentin/dem Dozenten zu kommunizieren. Bei bestimmten Webinaren ist auch die Kommunikation über das Mikrofon/Telefon mit der Dozentin/dem Dozenten möglich.

Unsere Dozentin/unser Dozent zeigt die Präsentation live. In der Regel können Sie auch die Dozentin/den Dozenten per Livestream sehen.

Die Pausenzeiten können Sie dem Ablaufplan entnehmen.


Nach dem Webinar

Nach dem Webinar erhalten Sie Ihr Teilnahmezertifikat per E-Mail.

Außerdem erhalten Sie von uns einen Link zu einem Online-Fragebogen, in dem Sie Ihr Webinar bewerten können.

Auch nach dem Webinar sind wir für Sie da: Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns!

Themengebiete

  • Exportkontrolle

Teilnahmegebühr

Ab€ 399,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • AWA Zertifikat als PDF-Datei

Bewertung

4.58
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