LKW und Flugzeug

Spezial Der Ausführerbegriff im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Praktische Auswirkungen der Definition

Die Problematik der Bestimmung des zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers ist ein Thema, das Wirtschaftsbeteiligte seit vielen Jahren immer und immer wieder beschäftigt. Zwar wurde die zollrechtliche Ausführerdefinition bereits zum 31.07.2018 neu gefasst, jedoch wurden in den Folgejahren mehrfach die Dienstvorschrift der deutschen Zollverwaltung zum Ausfuhrverfahren angepasst und Leitlinien der EU-Kommission veröffentlicht, um der Zollverwaltung verbindliche Vorgaben zu machen und den Wirtschaftsbeteiligten die Anwendung der Definition zu erleichtern.

Für den außenwirtschaftsrechtlichen Ausführer gilt, dass sich dessen Definition mit Inkrafttreten der neuen EU-Dual-Use-VO (VO (EU) Nr. 2021/821) im Grundsatz nicht geändert hat. Dennoch enthält die neue EU-Dual-Use-VO Änderungen mit Bezug zur Rolle des außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers. So können in Ausnahmefällen nun auch ausdrücklich natürliche Personen die Rolle des außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers einnehmen, ebenso wurden die Regelungen zur Behördenzuständigkeit im Rahmen des Antragsverfahrens ergänzt.

Trotz Auslegungshilfen wirft der zollrechtliche Ausführerbegriff allerdings viele Fragen auf. Nicht nur die Bestimmung des zollrechtlichen Ausführers bereitet vor diesem Hintergrund Probleme, sondern auch die Frage nach dem außenwirtschaftsrechtlichen Ausführer muss gestellt werden.

Zum einen weichen die zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Ausführerdefinition inhaltlich voneinander ab, sodass es im Falle der Ausfuhr genehmigungspflichtiger Waren zu Inkonsistenzen zwischen den Zolldokumenten und der Ausfuhrgenehmigung kommen kann. Zum anderen führt eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung die Verpflichtung herbei, dass auch im Falle der Ausfuhr nicht genehmigungspflichtiger Waren bei Auseinanderfallen des zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers, letztgenannter gesondert in der Ausfuhrzollanmeldung anzugeben ist.

Somit müssen in sämtlichen Ausfuhrfällen sowohl der zollrechtliche als auch der außenwirtschaftsrechtliche Ausführer bestimmt und bei Abweichungen auch in der Ausfuhranmeldung angegeben werden.

Dies erfordert auf Seiten der Wirtschaftsbeteiligten die Auseinandersetzung mit beiden Definitionen und eine Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale, um eine rechtskonforme Ausfuhrabwicklung gewährleisten zu können.

Ihr Nutzen

Das Webinar behandelt die Legaldefinitionen des zollrechtlichen und außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers und stellt dabei die Auslegungsansätze der Zollverwaltung, der EU-Kommission sowie hinsichtlich des außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle dar.

schwerpunkte

  • Aktuelle rechtliche Entwicklungen und Darstellung der Verwaltungsauffassung(en)
  • Herausstellung der wesentlichen Merkmale zur Ermittlung des zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers
  • Hinweise für die Bestimmung des Ausführers in der Praxis
  • Problemfälle in der Praxis und Lösungsansätze

Lehrmethoden und Unterrichtszeit

  • Präsentation

Das Webinar umfasst 2 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Mitarbeiter von Zoll- und Exportkontrollabteilungen sowie konkret benannte Verantwortungsträger in diesen Bereichen (Zollbeauftragte, Exportkontrollbeauftragte), aber auch Berater.

Vor, während und nach dem Webinar

Wie nehme ich an einem AWA-Webinar bzw. an einem Online-Termin teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.

Themengebiete

  • Zoll
  • Exportkontrolle

Teilnahmegebühr

Ab€ 249,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

Bewertung

4.45
(84 Bewertungen)

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