LKW und Flugzeug

Spezial Allgemeingenehmigungen und Sammelgenehmigungen für Ausfuhren gelisteter Güter online

Registrieren, Nutzen und Managen von Ausfuhrerleichterungen

Sie können Ihre Ausfuhren wesentlich schneller und unkomplizierter abwickeln, wenn Sie die sogenannten Allgemeingenehmigungen (AGG) und Sammelgenehmigungen (SAG) nutzen. Diese wurden zuletzt am 01.09.2023 durch das BAFA überarbeitet und ergänzt. Allgemeingenehmigungen bewirken, dass Ausfuhren für bestimmte Dual-Use-Güter und Rüstungsgüter im Voraus genehmigt werden. Sie gelten jedoch nur für bestimmte Länderkreise und unter Einhaltung vorgegebener Nebenbestimmungen. In diesen Fällen können Sie als Ausführer jedoch sofort liefern und Ihre Exporte besser planen. Kommt aufgrund des Güter- und/oder Länderkreises keine AGG in Betracht, kann stattdessen eine Sammelgenehmigung in Frage kommen. Beide Formen der Genehmigung erfordern jedoch eine sorgfältige Vorprüfung durch die Nutzer. Die nationalen Allgemeinen Genehmigungen werden jährlich in der Regel zum 30.09. und 31.03. aktualisiert, die EU-Allgemeingenehmigungen wurden an die neue EU-Dual-Use-Verordnung angepasst und ergänzt.

Ihre Produkte müssen daher detailliert klassifiziert werden, um SAGen korrekt beantragen und AGGen nutzen zu können. Diese Genehmigungsarten privilegieren jedoch nur bestimmte Länderkreise und es sind zahlreiche Nebenbestimmungen zu beachten. Mit der neuen EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821 wurden weitere Allgemeingenehmigungen mit besonderen Anforderungen (z.B. Pflicht zur Vorlage eines ICP) eingeführt, die auf Anfrage im Webinar vorgestellt werden.

Als Präsenzveranstaltung

Dieses Webinar bieten wir außerdem als Präsenztermin an:

Allgemeingenehmigungen und Sammelgenehmigungen für Ausfuhren gelisteter Güter

Ihr Nutzen

Nach Ihrer Webinarteilnahme wissen Sie, in welchen Fällen es vorteilhaft ist, Allgemeingenehmigungen oder Sammelgenehmigungen zu verwenden. Darüber hinaus kennen Sie die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um AGGen und SAGen optimal zu nutzen. Sie lernen die bestehenden und die seit dem 01.09.23 gültigen neuen AGGen kennen.

Webinarschwerpunkte

  • Allgemeingenehmigungen (AGG) und Sammelgenehmigungen (SAG) im Überblick
  • Voraussetzungen für die Nutzung; Verlinkung in die Zollanmeldung über Codierungen
  • Die EU-Allgemeingenehmigungen nach der aktualisierten EU-Dual-Use-Verordnung
  • Rechtliche Änderungen im vergangenen und laufenden Jahr zu nationalen Allgemeingenehmigungen – Vorstellung der AGGen 33, 34, 37, 28 und 39; Besprechung weiterer Änderungen bestehender AGGen
  • „Selbstanzeige“ beim Erkennen von Verstößen
  • Allgemeingenehmigungen und Sammelgenehmigungen in die innerbetriebliche Exportkontroll- und Zoll-Organisation einbinden

Den vorläufigen Ablaufplan für das Webinar können Sie hier herunterladen.

Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit

  • Präsentation
  • Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
  • Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
  • Arbeiten mit Gesetzestexten

Eingesetztes Lehrmaterial

  • Gesetzestexte, Auszüge aus:
    • AWG, AWV
    • EU-Dual-Use-Verordnung (EU-VO 821/2021)
    • Auszüge aus den Anhängen der EU-VO 821/2021
  • Sonstige Dokumente:
    • Merkblätter, die von Behörden ausgegeben werden
  • Literatur:
    • Alle aktuellen AGGen von der BAFA-Homepage inklusive Merkblatt zu den AGGen aus 09/2023 vom BAFA

Das Webinar umfasst 6 Unterrichtsstunden. 

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Exportverantwortliche sowie an Ausfuhr- und Zollbeauftragte. Darüber hinaus ist die Schulung für Sachbearbeiter interessant, die genehmigungspflichtige Ausfuhren abwickeln. Die Inhalte richten sich explizit an Interessierte, die mit gelisteten Gütern zu tun haben.

Abfrage Ihrer Wünsche und Erwartungen

Einige Wochen vor der Schulung erhalten Sie Zugriff auf einen Online-Fragebogen, mit dem wir Ihren individuellen Bedarf bei dieser Schulung gerne noch konkreter ermitteln möchten. Dies erlaubt uns, die Schwerpunktsetzung auf den Bedarf der Teilnehmenden abzustimmen.

Jede Rückmeldung auf den Fragebogen ist willkommen und wird an das Dozententeam weitergegeben. Bis vier Wochen vor der Schulung können wir Antworten auf den Fragebogen auf jeden Fall berücksichtigen.

Vor, während und nach dem Webinar

Vor dem Webinar

Bitte lesen Sie die Systemanforderungen und lassen Sie diese von Ihrer IT prüfen. Bitte führen Sie einen Systemtest durch. Informationen hierzu finden Sie an dieser Stelle.

Melden Sie sich nach dem erfolgreichen Systemtest bitte über die AWA-Website zu Ihrem Webinar an. Kurz nach der Webinaranmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und anschließend eine Anmeldebestätigung per E-Mail.

Ein bis zwei Werktage vor dem Webinar erhalten Sie eine E-Mail mit einem Zugangslink zu Ihrem Webinar sowie zur AWA-Cloud. Aus der AWA-Cloud können Sie sich die Schulungsunterlagen zum Webinar schnell und unkompliziert im PDF-Format herunterladen.

Klicken Sie einige Minuten vor dem offiziellen Beginn des Webinars auf den Zugangslink. Sie gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald unser Dozent die Übertragung und somit das Webinar startet, nehmen Sie automatisch an dem Webinar teil.


Während des Webinars

Über eine Chatfunktion haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit dem Dozenten zu kommunizieren. Bei bestimmten Webinaren ist auch die Kommunikation über das Mikrofon/Telefon mit dem Dozenten möglich.

Unser Dozent zeigt die Präsentation live. In der Regel können Sie auch den Dozenten per Livestream sehen.

Die Pausenzeiten können Sie dem Ablaufplan entnehmen.


Nach dem Webinar

Nach dem Webinar erhalten Sie Ihr Teilnahmezertifikat per E-Mail.

Außerdem erhalten Sie von uns einen Link zu einem Online-Fragebogen, in dem Sie Ihr Webinar bewerten können.

Auch nach dem Webinar sind wir für Sie da: Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns!

Themengebiete

  • Exportkontrolle

Teilnahmegebühr

Ab€ 469,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

Bewertung

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